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Störfallmeldestelle des BASE

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zentrale Erfassungsstelle des Bundes für meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken und sonstigen kerntechnischen Einrichtungen. Hierfür betreibt das BASE die sogenannte Störfallmeldestelle. 

Meldepflichtige Ereignisse werden vom Anlagenbetreiber zunächst der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet und anschließend von dieser an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie parallel dazu an die Störfallmeldestelle im BASE und an die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH weitergegeben. Die jeweils zuständige Landesbehörde nimmt - bedarfsweise unter Hinzuziehung von Sachverständigen - eine Bewertung der Meldungen der Betreiber vor und ordnet gegebenenfalls Konsequenzen an. Die INES-Einstufung wird vom Betreiber vorgeschlagen und durch den nationalen INES-Officer überprüft.

Die Störfallmeldestelle des BASE hat die Aufgabe, alle Ereignisse, die in Kernkraftwerken oder in sonstigen kerntechnischen Einrichtungen auftreten und die von der jeweils zuständigen Landesaufsichtsbehörde unter anderem dem BASE weitergemeldet werden, zu erfassen, zu dokumentieren und für das BMUV auszuwerten. Die Störfallmeldestelle des BASE unterstützt das BMUV bei dessen Aufgabe, die Öffentlichkeit in regelmäßigen Zeitabständen über meldepflichtige Ereignisse zu unterrichten und veröffentlicht diese Informationen im Internet. Neben den aktuellen Monatsberichten werden die Jahresberichte über meldepflichtige Ereignisse - unterschieden nach Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung - angeboten. In einem Archiv sind die Berichte der vergangenen Jahre abgelegt. Neben weiteren Informationen zum Meldeverfahren sind Übersichtskarten mit den Standorten der kerntechnischen Einrichtungen vorhanden, die der Meldepflicht unterliegen und Informationen zum Anlagenstatus enthalten.