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Prüfung personenbezogener
Voraussetzungen durch die Behörden

Für die deutschen Kernkraftwerke sind die Organisationspläne sowie die verantwortlichen Personen und deren Verantwortungsbereich in der Personellen Betriebsorganisation (PBO) dokumentiert. Die PBO ist Teil der Sicherheitsspezifikation und der Genehmigungsunterlage. Die Sicherheitsspezifikationen enthalten alle für die Sicherheit der Anlage und ihres Betriebs notwendigen Betriebsordnungen und bedeutsamen Angaben und Maßnahmen sowie alle Angaben und Maßnahmen, die für die Beherrschung von Störungen und Störfällen erforderlich sind. Bei der Genehmigung der Anlage wird von der Genehmigungsbehörde überprüft, ob die Verantwortlichkeiten in geeigneter Weise festgelegt sind. Änderungen der PBO bedürfen entweder der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde oder der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden prüfen

  • die erforderliche Fachkunde,
  • die Zuverlässigkeit bei den verantwortlichen Personen des Genehmigungsinhabers und bei allen in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Personen, unter anderem mit Hilfe der bei den Sicherheitsbehörden vorhandenen Erkenntnisse,
  • die Zuverlässigkeit des Antragstellers beziehungsweise Genehmigungsinhabers (eines Unternehmens), beziehungsweise der ihn vertretenden Personen (zum Beispiel die Vorstände oder Geschäftsführer).