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Gremien und Institutionen

In europäischen und internationalen Gremien, zum Beispiel in der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), wird die Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung vertreten. In Angelegenheiten der nuklearen Sicherheit geschieht dies federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Daneben bestehen zahlreiche bilaterale Abkommen zum Informationsaustausch über nukleare Sicherheit, für deren Umsetzung ebenfalls das BMUV zuständig ist. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Abkommen mit den Nachbarstaaten.

Darüber hinaus ist das BMUV auch in Gremien aktiv, die aus Vertreterinnen und Vertretern europäischer sowie internationaler Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden zusammengesetzt sind. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder werden bei Bedarf hinzugezogen.