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Sachverständige

Bei ihrer Genehmigungs- und Aufsichtstätigkeit können die zuständigen Behörden Sachverständigenorganisationen oder Einzelsachverständige zuziehen, was regelmäßige Praxis ist.

Sachverständige werden mit nahezu allen fachlichen Fragestellungen zur Beurteilung der Sicherheit der Anlagen und ihres Betriebes beauftragt. Insbesondere sind sie bei allen Genehmigungsverfahren sowie in den aufsichtlichen Verfahren beteiligt. So zum Beispiel bei der Betriebsauswertung, bei meldepflichtigen Ereignissen, bei wiederkehrenden Prüfungen und bei Anträgen zu Veränderungen von Anlagen oder des Betriebes.

Die bei der Beauftragung von Sachverständigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, etwa hinsichtlich der Aspekte

  • Ausbildung,
  • berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Zuverlässigkeit und
  • Unparteilichkeit


werden in Richtlinien konkretisiert.

Die Sachverständigen nehmen dazu eigene Prüfungen und Berechnungen, auch mit anderen Methoden und Rechenprogrammen als der Antragsteller vor. Die an den Gutachten beteiligten Personen unterliegen keiner fachlichen Weisung. Sie werden der beauftragenden Behörde namentlich genannt.

Der Umfang der Sachverständigentätigkeiten wird immer von der zuständigen Behörde festgelegt. Die Behörden sind in ihren Entscheidungen jedoch nicht an die Bewertungen der Sachverständigen gebunden.

Für seine bundesaufsichtlichen Aktivitäten zieht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bei Bedarf in gleicher Weise Sachverständige aus dem In- und Ausland hinzu. Zentrale Sachverständigenorganisation, die das BMUV in Fachfragen zur Unterstützung heranzieht, ist die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Die GRS ist eine gemeinnützige, unabhängige Wissenschafts- und Forschungseinrichtung. Sie betreibt, vorwiegend im Auftrag des Bundes, wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit, der nuklearen Ver- und Entsorgung und des Strahlenschutzes. Soweit sich hieraus Erkenntnisse für den nicht-nuklearen Bereich ergeben, bearbeitet sie auch besondere Fragen des Umweltschutzes und der Sicherheitsforschung. In sehr begrenztem Maße wird die GRS auch im Auftrag der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder tätig.