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Bilaterale Zusammenarbeit

Deutschland hat schon frühzeitig einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Errichtung von grenznahen Anlagen auf bilateraler Ebene aufgenommen.

Derzeit bestehen mit acht Nachbarstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Polen, Österreich, Schweiz und Tschechische Republik) bilaterale Abkommen zum zwischenstaatlichen Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen.

Gemeinsame Kommissionen zur regelmäßigen Konsultation in Fragen der Reaktorsicherheit, der nuklearen Entsorgung und des Strahlenschutzes wurden mit Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und der Tschechischen Republik gebildet. In diesen Kommissionen werden Informationen insbesondere über grenznahe nukleare Anlagen zu folgenden Themen ausgetauscht:

  • Technische oder genehmigungsrelevante Veränderungen bei grenznahen kerntechnischen Einrichtungen
  • Betriebserfahrung, insbesondere zu meldepflichtigen Ereignissen
  • Regulatorische Entwicklung der Sicherheitsanforderungen, insbesondere auch zu Notfallschutzmaßnahmen bei schweren Störfällen
  • Allgemeine Entwicklungen in der nuklearen Sicherheit und im Strahlenschutz

Neben der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten gibt es darüber hinaus Abkommen mit weiteren Staaten. Bilaterale Absichtserklärungen zum Informationsaustausch bestehen beispielsweise mit Japan und Korea, und eine Vereinbarung zum Informationsaustausch gibt es mit China.