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Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen (Rahmenempfehlungen) bilden die Grundlage für eine möglichst einheitliche Erstellung der besonderen Katastrophenschutzpläne für die Umgebung kerntechnischer Anlagen im gesamten Bundesgebiet durch die Länderbehörden. Sie empfehlen insbesondere:

  • die Verpflichtung des Betreibers einer kerntechnischen Anlage zum Zusammenwirken mit der Katastrophenschutzbehörde,
  • die Grundsätze für die Aufstellung von besonderen Katastrophenschutzplänen für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und
  • Erläuterungen und Hinweise zu den vorgesehenen Alarmmaßnahmen.

In Anhängen wird detailliert unter anderem auf die Eingreifrichtwerte für die Einleitung von Maßnahmen, die Jodblockade und den Aufbau und Betrieb von Notfallstationen eingegangen. Ergänzend sind Begriffserläuterungen und Muster für Textbausteine für die Information der Bevölkerung zusammengestellt. Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi (Japan) wurden die in den Rahmenempfehlungen enthaltenen Planungsgebiete und die damit zusammenhängenden Maßnahmen erweitert. Diese neue Empfehlung Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken wurde 2014 von der SSK veröffentlicht.