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Meldepflichtige Ereignisse und
Weiterleitungsnachrichten

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH erarbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zu sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen in deutschen und ausländischen Kernkraftwerken sogenannte Weiterleitungsnachrichten. Ziel dieser Weiterleitungsnachrichten ist es, aus Betriebserfahrungen einzelner kerntechnischer Anlagen zu lernen und dadurch einen Sicherheitsgewinn auch für andere Anlagen zu erreichen. Die Weiterleitungsnachrichten enthalten eine Beschreibung des Sachverhalts, die Ergebnisse der Ursachenanalyse, die Bewertung der sicherheitstechnischen Bedeutung, die vom Betreiber ergriffenen oder vorgesehenen Maßnahmen und als wesentliche Elemente eine Betrachtung der Übertragbarkeit auf andere Kernkraftwerke sowie Empfehlungen zu Überprüfungen und gegebenenfalls Ergreifung von Abhilfemaßnahmen in anderen Kernkraftwerken. Sie werden von der GRS im Auftrag des BMUV an die Aufsichtsbehörden der Länder, die Sachverständigenorganisationen, die Betreiber, die Hersteller und andere Institutionen übermittelt.

Die Betreiber erstellen zu jeder Weiterleitungsnachricht eine Stellungnahme für die jeweilige Aufsichtsbehörde, wobei insbesondere auf die Umsetzung der Empfehlungen eingegangen wird. Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder überwachen die erforderliche Umsetzung der Empfehlungen und berichten dem BMUV hierüber. Die GRS wertet den Erfahrungsrückfluss zu den Weiterleitungsnachrichten aus.

Weitere Informationen über Weiterleitungsnachrichten und deren Erstellungsprozess sind auf der Homepage der GRS abrufbar.