Deutsch-Tschechische Kommission
(DTK)
Grundlage für die bilateralen Konsultationen im Rahmen der DTK ist das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz (externer Link)" von 1990. Nach der Auflösung der Tschechoslowakei im Jahr 1992 gilt das Abkommen seitdem sowohl im Verhältnis zu Tschechien als auch zu der Slowakei fort (externer Link). Unter diesem Abkommen wurde die Deutsch-Tschechische Kommission eingerichtet.

DTK | |
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Gründungsjahr | 1995 (konstituierende Sitzung) |
Teilnehmende Behörden |
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Tagungen | Jährlich unter wechselndem Vorsitz. |
Aufgaben | Die DTK bildet den Rahmen für den gegenseitigen Informationsaustausch zu der Entwicklung der friedlichen Nutzung der Atomenergie und den Rechtsvorschriften zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz sowie zu den Erfahrungen aus dem Betrieb ihrer Kernanlagen. Dazu gehört regelmäßig auch die gegenseitige Berichterstattung über die beiden Atomkraftwerke in Tschechien, Dukovany und Temelin, sowie über deutsche Atomkraftwerke, insbesondere das Atomkraftwerk Isar. |
Arbeitsgruppen | keine |