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Qualitätsmanagement / Übungen

Um im Ereignisfall die erforderlichen Schutzmaßnahmen erfolgreich durchführen zu können, müssen auf allen Ebenen die an der Bewältigung der Krise beteiligten Personen angemessen ausgebildet, qualifiziert und vorbereitet sein. Daher kommt dem Training dieser Personen innerhalb und außerhalb der Anlage eine große Bedeutung zu.

Übungen des Betreibers

Die vorgesehenen Maßnahmen des Betreibers werden durch regelmäßige Übungen trainiert, überprüft und weiterentwickelt. Um möglichst realitätsnah üben zu können, werden die den Übungen zugrunde liegenden Unfallszenarien in der Regel sehr detailliert ausgearbeitet. Übungsszenarien sind Ereignisse mit Mehrfachversagen von Sicherheitseinrichtungen, bei denen gegebenenfalls schwere Brennelementschäden auftreten.

Im Detail können Übungsziele sein:

  • Alarmierungsabläufe intern und extern,
  • Anwendung bei gleichzeitiger Überprüfung der Praktikabilität der schriftlichen betrieblichen Regelungen und, soweit möglich, der technischen Vorkehrungen,
  • Erkennung und Auslösung von externen Alarmen (Voralarm oder Katastrophenalarm),
  • Dokumentation der Abläufe,
  • Messkampagnen,
  • Personenrettung aus Kontrollbereichen,
  • Aufbau von Dekontaminationseinrichtungen,
  • Aufbau- und Arbeitsabläufe des Krisenstabes sowie
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Die Übungen werden in den Anlagen möglichst realistisch durchgeführt, wobei zunehmend auch die Kraftwerkssimulatoren genutzt werden.

Die jährlichen Übungen sind in der Regel auf den Kraftwerksstandort begrenzt. In größeren Zeitabständen wird das Zusammenwirken mit dem Krisenstab des Herstellers, der Kerntechnischen Hilfsdienst GmbH (KHG) und den für die anlagenexterne Notfallplanung zuständigen Behörden geübt.

Übungen der Behörden auf nationaler und internationaler Ebene

§ 102 StrlSchG sieht die regelmäßige Durchführung von Notfallübungen unter Beteiligung der in den Notfallplänen des Bundes und der Länder aufgeführten Behörden und Organisationen vor.

Die Katastrophenschutzbehörden auf Landesebene und regionaler Ebene führen an den Standorten von Kernkraftwerken regelmäßig, in Zeitabständen von mehreren Jahren, große Katastrophenschutzübungen durch. An diesen externen Übungen nimmt neben den zuständigen Behörden und den fachlichen Beratungsgremien auch der Betreiber der Anlage teil. Eine aktive Beteiligung der potenziell betroffenen Bevölkerung an den Übungen ist im Normalfall nicht vorgesehen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und gegebenenfalls weitere Bundesressorts nehmen in unregelmäßigen Zeitabständen an den Katastrophenschutzübungen der Länder teil. Das BMUV und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führen außerdem Übungen des Integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) sowie zur Kommunikation mit den Ländern durch.

International gibt es verschiedene Übungsserien der Europäischen Union - EU (ECURIE-Übungen), der OECD/NEA (INEX-Übungen) und der Internationalen Atomenergie-Organisation - IAEO (ConvEx-Übungen). An diesen Übungen nehmen in der Regel das BMU und das BfS teil. Darüber hinaus werden je nach Übungslage und Zuständigkeiten weitere Bundesressorts und unterstützende Stellen und Behörden der Länder eingebunden.

Allgemeine Ziele von Übungen sind das verbesserte Zusammenwirken der beteiligten Stellen und Organisationen im Rahmen des Notfallmanagements sowie das Sicherstellen einer effektiven Abstimmung von kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Maßnahmen.