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Wiener Erklärung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit

Am 9. Februar 2015 fand in Wien eine Diplomatische Konferenz zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit statt. Die Einberufung der Diplomatischen Konferenz war im April 2014 auf der sechsten Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit beschlossen worden, nachdem die Schweiz einen Vorschlag zur Ergänzung der Konvention unter Berücksichtigung der Lehren aus Fukushima vorgelegt hatte.

Ergebnis

Wichtiges Ergebnis dieser Konferenz ist die Verabschiedung der sogenannten "Wiener Erklärung" ("Vienna Declaration on Nuclear Safety") zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit. Nach dem darin enthaltenen politischen Bekenntnis sollen

  • neue Kernkraftwerke insbesondere so gebaut werden, dass im Falle eines Unfalls keine Langzeitmaßnahmen des externen Notfallschutzes notwendig werden
  • bestehende Kernkraftwerke soweit wie möglich an die technischen Prinzipien für neue Kernkraftwerke herangeführt werden.

Die "Wiener Erklärung" verpflichtet die Vertragsstaaten, bei den jeweiligen Überprüfungstagungen über die Umsetzung der technischen Prinzipien in den nationalen Regelwerken zu berichten.

Auch wenn eine Verankerung der Regelungen im Konventionstext zwischen den Vertragsstaaten letztlich nicht vereinbart werden konnte, hat die internationale Staatengemeinschaft mit der "Wiener Erklärung" ein weiteres Signal zur Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke in Folge des Reaktorunfalles in Fukushima gesetzt. Die „Wiener Erklärung“ zielt auf eine dynamische Weiterentwicklung der Sicherheitsanforderungen ab, wie sie in Deutschland bereits angewendet wird. In zahlreichen Staaten könnten nun, der Intention der Erklärung folgend, Kernkraftwerke nachzurüsten sein. Ob und in welchem Umfang dies tatsächlich geschieht, liegt allerdings in der souveränen Entscheidung der jeweiligen Vertragsstaaten.

Weltweite Geltung

Es ist auf dieser Konferenz auch Dank des geschlossenen Auftretens der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelungen, diese Sicherheitsziele, die in der Europäischen Union auf Grund der im Jahr 2009 verabschiedeten Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (geändert durch die Richtlinie 2014/87/Euratom) bereits gelten, in der "Wiener Erklärung" und damit in dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit weltweit zur Geltung zu bringen.