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6. Überprüfungskonferenz

Wichtigste Themen

Die sechste Überprüfungskonferenz beschäftigte sich mit dem Umsetzungsstand von Maßnahmen basierend auf den Lessons Learned aus dem Reaktorunfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi. Neben den technischen Nachrüstmaßnahmen stand die Harmonisierung des Notfallschutzes, insbesondere länderübergreifend, im Vordergrund. Die Schweiz  legte einen Vorschlag zur Änderung des Artikels 18 der Konvention vor, demzufolge die technischen Sicherheitsziele zur Vermeidung von großen und frühen Freisetzungen beim Bau neuer Kernkraftwerke in der Konvention verankert werden sollen.

Wesentliche Ergebnisse

Zur Vermeidung von Freisetzungen von radioaktiven Stoffen als Folge von Unfällen mit schweren Brennelementschäden beschlossen die Vertragsstaaten technische Sicherheitsziele stärker in der Konvention zu verankern. Hierzu brachte die Schweiz einen Vorschlag zur Änderung des Artikels 18 der Konvention ein, der auf einer diplomatischen Konferenz in 2015 verhandelt werden sollte. Diese Änderung könnte auch bei bestehenden Kernkraftwerken Nachrüstungen erforderlich machen. Neue Kernkraftwerke sollten so ausgelegt, gebaut und betrieben werden, dass Unfälle vermieden und derart beherrscht werden, dass keine langandauernden und große Gebiete betreffenden Maßnahmen des anlagenexternen Notfallschutzes erforderlich werden. Bei bestehenden Anlagen sollte gewährleistet werden, dass diese Ziele für die Identifizierung von Verbesserungen herangezogen werden. Es wurde begrüßt, das von Deutschland vorgestellte NERDA Konzept (Nuclear Emergency Response Decision Approach), das als Entscheidungshilfe bei schweren Reaktorunglücken mit großen Infrastrukturschäden entwickelt wurde, europaweit abzustimmen.

Konferenzdaten

Datum 24. März - 04. April 2014
Ort Wien, Österreich
Anteil der teilnehmenden Vertragsparteien 69
Dokumente Bericht der Bundesregierung (PDF extern, 3,71 MB)
Schlussbericht (PDF extern, 628 KB, auf Englisch)