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Regelwerke

Am 1. Oktober 2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) über das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung im Bereich Notfallvorsorge sind die aufeinander abzustimmenden Notfallpläne von Bund und Ländern (§§ 97 – 101 StrlSchG). Diese Notfallpläne sollen alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen, bei möglichen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen.

Grundlage für das in Deutschland verfolgte Konzept zum Schutz der Bevölkerung im Falle eines kerntechnischen Notfalls sind die von Bund und Ländern erarbeiteten Regelwerke "Radiologische Grundlagen für die Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden" sowie die "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen". Darin ist ausführlich das Wann, Wo und Wie zur Ergreifung von Maßnahmen niedergeschrieben. Diese Dokumente gelten neben anderen bis zum Erlass von Notfallplänen des Bundes gemäß Paragraph 97 Absatz 5 StrlSchG als vorläufige Notfallpläne.