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Stilllegung in Deutschland:

Überblick über die Anlagen

Jedes Stilllegungsprojekt verläuft individuell. Das Stilllegungskonzept und der Projektablauf hängen stark vom Anlagentyp und der Betriebshistorie ab, aber auch von weiteren Rahmenbedingungen, zum Beispiel von der Finanzierung:

  • Leistungsreaktoren und Anlagen zur Urananreicherung und Brennelementherstellung als kommerzielle Anlagen gehören den Energieversorgungsunternehmen und den in diesem Bereich tätigen Firmen. Die Stilllegung dieser Anlagen wird von den jeweiligen Unternehmen finanziert.
  • Forschungsreaktoren, Prototypreaktoren zur Stromerzeugung und Prototypanlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung sind in der Regel in Forschungszentren oder an Universitäten angesiedelt. Ihre Stilllegung wird überwiegend durch die öffentliche Hand finanziert.
  • Die Stilllegung der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg der ehemaligen DDR wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Die Karte gibt einen Überblick über die Anlagen, die sich in Deutschland in der Stilllegung befinden oder bereits gänzlich abgebaut sind. 

Stilllegung nach Anlagentypen

Leistungs- und Prototypreaktoren

Drei Kernkraftwerke wurden bisher vollständig abgebaut:

  • Kernkraftwerk Niederaichbach (KKN)
  • Heißdampfreaktor (HDR) Großwelzheim
  • Versuchsatomkraftwerk Kahl (VAK)

Bei den ersten beiden Anlagen handelt es sich um Prototypreaktoren, deren Entwicklung nicht weiter verfolgt wurde.

Das Versuchsatomkraftwerk Kahl war das erste Kernkraftwerk, das in Deutschland errichtet wurde. Nach über 25 Jahren Betrieb folgte 1985 die endgültige Abschaltung. Anlagenteile und Gebäude wurden dekontaminiert, vollständig abgebaut und das Gelände aus der atom- und strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen.

Erfahrungsgemäß dauert die Stilllegung eines Leistungs- oder Prototypreaktors etwa 10 bis 20 Jahre.

Forschungsreaktoren

Die Stilllegung von Forschungsreaktoren verläuft nach demselben Prinzip wie die eines Kernkraftwerks. Die einzusetzenden Techniken für Dekontamination, Zerlegung und Abfallkonditionierung weisen große Gemeinsamkeiten auf. Allerdings sind der Anlagenumfang und das radioaktive Inventar bei einem Forschungsreaktor deutlich geringer als bei einem Kernkraftwerk.

Aufgrund der geringeren Größe bei Forschungsreaktoren kann der technische Abbau häufig innerhalb eines kürzeren Zeitraums erfolgen als bei den größeren Leistungsreaktoren.

Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung (ohne Zwischen- und Endlager)

Am Standort Hanau sind einige Anlagen zur Brennelementherstellung in den 1980er und 1990er Jahren außer Betrieb genommen, abgebaut und aus der atom- und strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen worden. Im ehemaligen Kernforschungszentrum Karlsruhe (heute: KIT Campus Nord) wurde von 1971 bis 1990 die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) als Versuchsanlage betrieben. Ihr Abbau stellt besonders komplexe Anforderungen. Die beim Betrieb der Anlage angefallene hochradioaktive, flüssige Abfalllösung wurde in den Jahren 2009 und 2010 in der eigens dafür auf dem Gelände der WAK errichteten Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK) verglast. Die VEK wurde im Anschluss außer Betrieb genommen und ist Teil des Stilllegungsprojekts WAK.

Der vollständige Abbau der Anlage (einschließlich VEK) soll nach bisherigen Planungen des Betreibers bis Ende der 2020er Jahre abgeschlossen sein.

Ein wesentlicher Unterschied zum Abbau von Kernkraftwerken ist, dass die Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung unter Umständen eine erhebliche Kontamination mit alphastrahlenden Radionukliden aufweisen – aufgrund der mechanischen und chemischen Verarbeitung von Kernbrennstoff während des Betriebes. Daher stellen sich andere Anforderungen an Dekontaminations- und Abbautechniken und den Strahlenschutz des Personals.