Genehmigungsentscheidung
Die Antragsunterlagen, die Gutachten der beauftragten Sachverständigen und, falls vorhanden, die Stellungnahme des Bundesumweltministerium und der beteiligten Behörden und die Erkenntnisse zu den im Erörterungstermin vorgebrachten Einwendungen aus der Öffentlichkeit sowie gegebenenfalls die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung bilden in ihrer Gesamtheit die Basis für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde.
Gegen die Entscheidung der Genehmigungsbehörde kann vor dem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof des zuständigen Bundeslandes Klage erhoben werden, sofern der Kläger die mögliche Verletzung eigener Rechte geltend macht oder ein Verbandsklagerecht besteht.