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Stilllegung in Deutschland

Der aktuelle Stand im Überblick

Im Februar 2020 befanden sich in Deutschland 26 Kernkraftwerke (Leistungs- und Prototypreaktoren) in der Stilllegung und drei Kernkraftwerke wurden bereits vollständig abgebaut.

Als Folge des Reaktorunfalls in Fukushima (Japan) am 11. März 2011 beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 mit großer Mehrheit das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes", das am 6. August  2011 in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist für acht Kernkraftwerksblöcke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen. Die verbliebenen Kernkraftwerksblöcke sind nachfolgend abgeschaltet worden (2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg 2) beziehungsweise werden schrittweise spätestens bis Ende 2022 endgültig abgeschaltet (2021 Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf sowie 2022 Isar 2, Emsland und Neckarwestheim II).

Über 30 Forschungsreaktoren unterschiedlicher Größe und über zehn Einrichtungen der nuklearen Ver- und Entsorgung wurden endgültig abgeschaltet. Sie befinden sich in der Stilllegung oder die Stilllegung wurde beendet und die Anlagen aus der atom- und strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen.