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Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen

Im Jahr 1986 wurde das Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen (Convention on Assisstance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency)vom 26. September 1986 verabschiedet. Es trat am 26. Februar 1987 in Kraft. Deutschland ist seit dem 15. Oktober 1989 Vertragspartei, die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) als supranationale Organisation seit dem 14. Dezember 2006. Inzwischen sind 68 Staaten dem Übereinkommen beigetreten.

Vorgehen beim Hilfeersuchen

Jeder Vertragsstaat kann bei einem nuklearen Unfall oder radiologischen Notfall von jedem anderen Vertragsstaat oder über die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) Hilfe zur Bewältigung des Ereignisses erbitten. Genaue Angaben zu Art und Umfang der erforderlichen Hilfe sind zu übermitteln. Jeder Staat, der um Hilfe ersucht wurde, prüft, ob er die Hilfe leisten kann. Die Vermittlung erfolgt über die IAEO. Operationelles Werkzeug zur Umsetzung des Übereinkommens ist ein im Jahr 2000 eingerichtetes Netzwerk, das sogenannte Response and Assistance Network (RANET). Deutschland ist RANET im August 2013 beigetreten. Innerhalb von RANET werden die Mittel und Fähigkeiten aller Mitglieder bei der IAEO registriert, die im Einsatzfall anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden können. Somit kann die IAEO in einem Ereignisfall schnell die Hilfeleistung koordinieren.

Bilaterale Vereinbarungen

In Umsetzung des Übereinkommens hat Deutschland bilaterale Vereinbarungen zur gegenseitigen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei schweren Unfällen mit allen neun Nachbarstaaten abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen entsprechende Abkommen mit Litauen, Ungarn und mit der Russischen Föderation. Aufgrund derartiger Vereinbarungen bestehen zum Beispiel auf regionaler Ebene an den grenznahen Standorten von Kernkraftwerken direkte Informations- und Datenaustauschwege zwischen den für diese Anlage zuständigen Katastrophenschutzbehörden und den Organisationen zur Ermittlung der radiologischen Lage.