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Internationale Übereinkommen

Um die internationale Zusammenarbeit zu stärken und internationale Mindeststandards zu setzen, hat die internationale Staatengemeinschaft auf den Gebieten der nuklearen Sicherheit verschiedene multilaterale Übereinkommen (mehrseitige Verträge) geschaffen. Sie regeln unter anderem Anforderungen an die nukleare Sicherheit, Anforderungen an die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, den Schutz internationaler Transporte von Kernmaterial, die frühzeitige Benachrichtigung und gegenseitige Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen sowie die grenzüberschreitende Atomhaftung.

Rolle der internationalen Organisationen

Internationale Organisationen fungieren bei diesen Übereinkommen als „Verwahrer“ (Depositar). Die Aufgabe des Depositars besteht regelmäßig darin, die ordnungsgemäße Abwicklung aller mit einem Vertrag zusammenhängenden Rechtsakte, wie etwa die Annahme und Verwahrung von Ratifikations- beziehungsweise Beitrittserklärungen, in neutraler Weise sicherzustellen.

Inkrafttreten internationaler Übereinkommen

Regelmäßig treten internationale Übereinkommen erst in Kraft, wenn die in den einzelnen Übereinkommen festgelegte Anzahl von Vertragsparteien jeweils ihre Ratifikations- beziehungsweise Beitrittserklärung bei dem Depositar hinterlegt haben. Völkerrechtlich ist die Ratifikation ein Akt, mit dem durch Austausch und Hinterlegung einer entsprechenden Urkunde die Zustimmung eines Staates zum Ausdruck gebracht wird, durch einen Vertrag gebunden zu sein (Artikel 11 und 14 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge (WÜRV, BGBl. 1985 II S. 926). Die Ratifikation, die von der Unterzeichnung des Vertrages zu unterscheiden ist, erfolgt jeweils durch das Organ des Staates, das diesen nach außen vertritt. In Deutschland ist dies der Bundespräsident.

In deutsches Recht umgesetzte Übereinkommen