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Deutsch-Französische Kommission
(DFK)

Die Deutsch-Französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) wurde im Jahr 1976 durch einen Briefwechsel zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes zwischen dem damals für Fragen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes zuständigen Bundesminister des Innern und dem französischen Industrieminister ins Leben gerufen. Anlass dieser Vereinbarung war der Bau grenznaher Atomkraftwerke in Deutschland und Frankreich und das daraus resultierende Bedürfnis gegenseitiger Information.

DFK

 
Gründungsjahr 1976
Teilnehmende Behörden
  • Deutschland: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV; Delegationsleitung); zuständige Ministerien von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • Frankreich (Autorité de sûreté nucléaire/ASN) 
Tagungen Jährlich unter wechselndem Vorsitz.
Aufgaben Die DFK dient der bilateralen Zusammenarbeit, insbesondere dem Austausch von Informationen. Behandelt werden die Themenbereiche Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Notfallschutzplanung und Strahlenschutz.
Arbeitsgruppen
  • AG 1 Sicherheit von Druckwasserreaktoren
  • AG 2 Notfallschutzplanung