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4. Überprüfungskonferenz

Wichtigste Themen

Insbesondere wurde der Erhalt beziehungsweise der Ausbau der behördlichen Kompetenz und die erforderlichen personellen Ressourcen diskutiert. Weitere Themen waren das Alterungsmanagement und Lebensdauerverlängerung sowie der Neubau von Kernkraftwerken.

Die Unabhängigkeit der deutschen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde in Frage gestellt. Kritisiert wurde das fehlende Vertrauen zwischen Behörde und Genehmigungsinhaber. Die vom BMU veranlassten Sicherheitsvergleiche Übertragung von Reststrommengen von dauerhaft abgeschalteten Kernkraftwerken auf noch in Betrieb befindliche Kraftwerke wurden als nicht fachlich begründbar und angemessen bezeichnet. Für Deutschland hervorgehobene Themen waren: Kompetenzerhalt (insbesondere BMU), Überarbeitung des Regelwerks, Auswertung der Betriebserfahrung und des Erfahrungsrückflusses, Sicherheitsmanagement, und die IRRS-Einladung für September 2008.

Wesentliche Ergebnisse

Den eingereichten nationalen Berichten wurde eine hohe Qualität bescheinigt. Für den 28.09.2009 wurde eine außerordentliche Überprüfungskonferenz angesetzt. Das Überprüfungsverfahren hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Es wurden Verbesserungsvorschläge zu den Regelungen in der Geschäftsordnung und in den Richtlinien der Konvention verabschiedet, unter anderem eine bessere Abstimmung der Struktur der nationalen Präsentationen und der Gliederung der Rapporteursberichte.

Konferenzdaten

Datum 14. - 25. April 2008
Ort Wien, Österreich
Anzahl der teilnehmenden Vertragsparteien 55
Dokumente Bericht der Bundesregierung (PDF extern, 2,6 MB)
Schlussbericht (PDF extern, 2,2 MB, auf Englisch)