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Allgemeine Verwaltungsvorschriften

In Rechtsverordnungen können zusätzliche Ermächtigungen für den Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften enthalten sein. Allgemeine Verwaltungsvorschriften regeln die Handlungsweise der Behörden, binden also unmittelbar nur die Verwaltung. Sie entfalten jedoch mittelbare Außenwirkung, wenn sie konkreten Verwaltungsentscheidungen zugrunde gelegt werden.

Im kerntechnischen Bereich gibt es unter anderem Allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • zur Berechnung der Strahlenexposition im bestimmungsgemäßen Betrieb der Kernkraftwerke,
  • zum Strahlenpass,
  • zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • zur Umweltüberwachung,
  • zur Überwachung von Lebensmitteln,
  • zur Überwachung der Höchstwerte für Futtermittel sowie
  • zum Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel.