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Nationaler Aktionsplan

Mit dem Aktionsplan der European Nucelar Safety Regulators Group (ENSREG) "Follow-up of the peer review of the stress tests performed on European nuclear power plants" wurden weitere Aktivitäten auf der europäischen Ebene nach dem EU-Stresstest verabschiedet. Dieser Aktionsplan sah als wesentliches Element vor, bis zum Jahresende 2012 nationale Aktionspläne zu erstellen und zu veröffentlichen.

Das Bundesumweltministerium hat daraufhin gemeinsam mit den atomrechtlichen Behörden der Länder und unter Mitwirkung der Betreiber der deutschen Kernkraftwerke einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung Fukushima-relevanter Erkenntnisse erstellt.

Der Nationale Aktionsplan zeigt den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus der Sicherheitsüberprüfung durch die Reaktor-Sicherheitskommission sowie einer Weiterleitungsnachricht der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH zur Verbesserung der Robustheit der Kernkraftwerke auf. In allen Anlagen sind Maßnahmen, vorwiegend im Bereich Notfallschutz, ergriffen worden, die im Rahmen von atomrechtlichen Aufsichtsverfahren umgesetzt werden. In einem eigenen Kapitel des Nationalen Aktionsplans werden die Beratungen in der Strahlenschutzkommission zum anlagenexternen Notfallschutz beschrieben.

Zur Nachverfolgung der Umsetzung der Ergebnisse wurden 2015 und 2016 fortgeschriebene Nationale Aktionspläne veröffentlicht. Der abgeschlossene Aktionsplan mit Stand Dezember 2017 stellt die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Reaktorunfall in Fukushima in Deutschland dar.

ENSREG Workshop zu den nationalen Aktionsplänen

Die European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) richtete vom 22. bis zum 26. April 2013 unter deutscher Leitung einen gemeinsamen Workshop aus, bei dem die teilnehmenden Staaten ihre Pläne erläuterten und den Stand der Umsetzung der Ergebnisse des europäischen Stresstests darlegten. Ziel war es, dass sich die teilnehmenden Staaten unter Beibehaltung ihrer nationalen Verantwortlichkeit für die nukleare Sicherheit auf einen möglichst harmonisierten Stand der Risikominderung gegenüber extremen Ereignissen in Kernkraftwerken verständigen.

68 Experten aus 21 EU-Mitgliedstaaten, der Ukraine und der Schweiz sowie elf Beobachter aus drei weiteren Staaten (Armenien, Kanada und Taiwan) und der IAEO nahmen teil. Es wurde aufgezeigt, dass Lehren aus dem Reaktorunfall in Fukushima gezogen werden und mit der Umsetzung notwendiger Maßnahmen bereits begonnen wurde. Der Abschlussbericht des Workshops  wurde Ende Mai 2013 von ENSREG gebilligt und am 10. Juni 2013 auf der Internetseite von ENSREG veröffentlicht.

Im April 2015 fand in Brüssel ein zweiter Workshop zu den nationalen Aktionsplänen statt. Ziel des Workshops war die gegenseitige Information der teilnehmenden Staaten zum Umsetzungstand der ausgewiesenen Maßnahmen sowie die Diskussion von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erhöhung der kerntechnischen Sicherheit. Es zeigte sich, dass viele Staaten die Umsetzung der Maßnahmen ihrer nationalen Aktionspläne bereits abgeschlossen hatten bzw. bis 2016 abschließen werden. Die Zusammenfassung des Workshops (summary report) wurde am 30. Juni 2015 von ENSREG veröffentlicht.