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Planungszonen

Bei der Freisetzung von radioaktiven Stoffen ist der Umfang der Maßnahmen von der Entfernung zur Anlage und von der Wettersituation abhängig. Dazu hat die Strahlenschutzkommission (SSK) in 2014 eine Empfehlung zur Gestaltung der Planungszonen herausgegeben, basierend auf Ergebnissen des BfS zu möglichen Folgen von Unfällen in Kernkraftwerken in Deutschland ("Simulation potentieller Unfallszenarien für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken mit RODOS"). Die Umgebung von Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb wird in drei Zonen (Zentralzone, Mittelzone, Außenzone) aufgeteilt. Mittel- und Außenzone werden zudem in 12 Sektoren unterteilt. Zusätzlich werden Maßnahmen auch außerhalb der Außenzone (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) vorgeplant.

Die Zentralzone ist ein Planungsgebiet, in dem die nach Rahmenempfehlungen vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung insbesondere „Aufenthalt in Gebäuden“, Verteilung und „Einnahme von Jodtabletten“ sowie „Evakuierung“ vorzubereiten sind. Die Zentralzone erstreckt sich bei Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb bis zu einer Entfernung von etwa 5 Kilometern von der Anlage.

Örtliche Gegebenheiten wie Geländestruktur, Besiedlungsverhältnisse und Verwaltungsstrukturen sind bei der Festlegung des Planungsgebietes zu berücksichtigen. Maßnahmen in der Zentralzone sind wegen der Nähe zum Kernkraftwerk besonders dringlich und werden unabhängig von der Ausbreitungsrichtung radioaktiver Stoffe durchgeführt. Für die Zentralzone sollen die Maßnahmen so vorbereitet werden, dass sie möglichst vor dem Beginn einer unfallbedingten Freisetzung durchgeführt werden. Die Evakuierung der gesamten Bevölkerung aus der Zentralzone soll daher innerhalb von etwa sechs Stunden nach der Alarmierung der zuständigen Behörden abgeschlossen sein. Die Maßnahmen zur Vorbereitung der Jodblockade, das heißt die Verteilung der Jodtabletten an alle Personen, für die eine Jodblockade vorzusehen ist, sollen im selben Zeitraum abgeschlossen werden.

Die Mittelzone umschließt die Zentralzone. Bei Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb beträgt der äußere Abstand von der Anlage etwa 20 Kilometern.

Für dieses Gebiet sind wie auch für die Zentralzone unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen zur Abwehr akuter Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung vorzubereiten. Sie umfassen insbesondere die Maßnahmen „Aufenthalt in Gebäuden“, Verteilung und „Einnahme von Jodtabletten“ sowie „Evakuierung“. Maßnahmen in der Mittelzone können in Abhängigkeit von der prognostizierten beziehungsweise der festgestellten Ausbreitungsrichtung radioaktiver Stoffe durchgeführt werden, sofern ausreichende Informationen zur Beurteilung der radiologischen Lage vorliegen. Die Evakuierung soll in der Mittelzone innerhalb von 24 Stunden nach der Alarmierung der zuständigen Behörden abgeschlossen sein. Die Voraussetzungen für die Durchführung der Jodblockade, das heißt die Verteilung der Jodtabletten an alle Personen, für die eine Jodblockade vorzusehen ist, sollen innerhalb von 12 Stunden geschaffen werden können.

Die Außenzone umschließt die Mittelzone. Die äußere Begrenzung dieses Planungsgebietes liegt für Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb etwa 100 Kilometern von der Anlage entfernt.

In diesem Planungsgebiet sollen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen zur Ermittlung und Überwachung der radiologischen Lage vorbereitet werden, die es ermöglichen, die Notwendigkeit für weitere Maßnahmen festzustellen. Neben den Messprogrammen zur Ermittlung der radiologischen Lage sind die Maßnahme „Aufenthalt in Gebäuden“, die Verteilung von Jodtabletten an alle Personen, für die eine Jodblockade vorzusehen ist, und die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel vorzubereiten. Maßnahmen in der Außenzone werden im Allgemeinen in Abhängigkeit von der prognostizierten oder durch Messungen bestimmten Ausbreitungsrichtung radioaktiver Stoffe durchgeführt.

Für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sollen durch konkrete Planungen der zuständigen Behörden zum Beispiel folgende Maßnahmen vorbereitet sein:

  • die Durchführung von Messprogrammen zur Ermittlung der radiologischen Lage,
  • die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Schwangeren mit Jodtabletten zur Herstellung einer Jodblockade. Sind Gebiete Teil der Zentral- oder Mittelzone, so finden die für diese Gebiete geltenden Regelungen zur Vorbereitung der Jodblockade Anwendung.

Auch für stillgelegte Kernkraftwerke hat die SSK 2014 Empfehlungen für die Gestaltung der Planungszonen herausgegeben ("Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke"). Dabei wird unter anderem unterschieden, ob sich der bestrahlte Brennstoff noch im Kernkraftwerk befindet, oder nicht.

Bei bereits stillgelegten Kernkraftwerken sollen die bestehenden Planungszonen Zentralzone, Mittelzone und Außenzone beibehalten werden, jedoch gemäß den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz von 2008. Das bedeutet, dass abweichend von den oben dargestellten Radien für Planungszonen der SSK-Empfehlung aus 2014 der Radius der Zentralzone etwa 2 Kilometern, der Mittelzone etwa 10 Kilometern und der Außenzone etwa 25 Kilometern beträgt. Die Fernzone der SSK-Empfehlung von 2008 (sie umschloss die Außenzone mit einem Radius von etwa 100 Kilometern) kann aufgehoben werden. Zusätzlich gibt es die SSK-Empfehlung zur Jodblockade bei stillgelegten Kernkraftwerken ("Planung der Jodblockade in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke") von 2014. Nach dieser muss die Planung der Jodblockade für die Umgebung der bereits 2011 endgültig abgeschalteten Kernkraftwerke nicht mehr aufrechterhalten werden.


Für zukünftig stillzulegende Kernkraftwerke empfiehlt die SSK, die Planungsgebiete entsprechend denen für Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb solange aufrecht zu erhalten, wie der Brennstoff in der Anlage verwahrt wird. Sollte nach drei Jahren nach dem letzten Tag der Abschaltung immer noch Brennstoff in der Anlage vorhanden sein, können die oben genannten Empfehlungen für bereits stillgelegte Kernkraftwerke zur Anwendung kommen. Die SSK empfiehlt in Bezug auf die Planung der Jodblockade, dass diese ein Jahr nach dem letzten Tag der Abschaltung beibehalten werden muss.

Bei grenznahen ausländischen Anlagen, die stillgelegt werden, sollen die Planungszonen auf deutschem Staatsgebiet in Absprache mit den zuständigen ausländischen Behörden auf die Übertragbarkeit der Empfehlungen für deutsche Anlagen geprüft werden.