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1. Überprüfungskonferenz

Wichtigste Themen

Während der ersten Überprüfungskonferenz wurden organisatorische Fragen, Abläufe, Aufgabenverteilungen und Zuständigkeiten geklärt. Die Überprüfungskonferenz sollte der Bewertung der nationalen nuklearen Sicherheitsprogamme und nicht der Beurteilung der Sicherheit einzelner kerntechnischer Einrichtungen dienen. Schwerpunktthemen waren die Liberalisierung des Energiemarktes und der damit einhergehenden Veränderungen in den Besitzverhältnissen und dem wachsenden Wettbewerb sowie der Kompetenzerhalt im kerntechnischen Bereich. Die finanzielle und personelle Ausstattung und die Unabhängigkeit der staatlichen Behörden war insbesondere vor dem Hintergrund der politischen Veränderungen in den mittel- und osteuropäischen Staaten von Interesse. Der Aufbau eines effektiven regulatorischen Systems war in vielen Ländern noch nicht abgeschlossen.

An Deutschland wurden Fragen zur Organisation der atomrechtlichen Behörde (Aufgaben und Zuständigkeit von Bund und Ländern im föderalen System), zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften durch die Landesbehörden sowie zur Zuständigkeitsverteilung im Katastrophenschutz gestellt. Ferner wurden die Folgen des deutschen Atomausstiegs für die nukleare Sicherheit diskutiert. Hier wurden negative Auswirkungen auf die bilaterale und internationale Zusammenarbeit und auf die Lieferung von Bau- und Ersatzteilen gesehen. Die politischen Unabhängigkeit der obersten atomrechtlichen Aufsichtsbehörde wurde angezweifelt, da diese direkt einem Minister unterstellt ist und hierdurch technische Entscheidungen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde  politisch beeinflusst werden könnten.

Wesentliche Ergebnisse

Übereinstimmung bestand darin, dass  der Überprüfungsprozess einen wertvollen Beitrag für die nationalen nuklearen Sicherheitsprogramme geleistet hat. Die verschiedenen Verfahrensschritte, angefangen bei der eigenen Bestandsaufnahme und Bewertung (Länderbericht), der Überprüfung der Länderberichte durch andere Vertragsparteien, dem Austausch von Fragen und Kommentaren und  den offen geführten Diskussionen während der Überprüfungskonferenz, haben sich bewährt. Durch den Überprüfungsprozess gelangten die Vertragsparteien durch internationale Zusammenarbeit zu neuen Einsichten und Erkenntnissen. Es wurde festgestellt, dass die meisten Länderberichte eine hohe Qualität aufwiesen und dass der gesetzliche Rahmen in den meisten Ländern gut etabliert war. So haben alle Vertragsparteien Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden eingerichtet. Einige Länder haben nach politischen Veränderungen Schritte zur Einführung eines neuen nationalen regulatorischen Systems unternommen. Jedoch wurden in einigen Ländern unzureichende wirtschaftliche Ressourcen bei Betreibern und Behörden gesehen. Die Vertragsparteien  stellten fest, dass die Ausgangspositionen zur Umsetzung der Verpflichtungen des Übereinkommens sowie die national für Verbesserungsprogramme zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb der Vertragsparteien unterschiedlich waren.

Die föderale Struktur der deutschen atomrechtlichen Behörden, wie auch die Zuständigkeitsverteilungen im Katastrophenschutz, sind im internationalen Vergleich einmalig und daher schwer vermittelbar. Die deutsche Sicherheitstechnologie und Sicherheitsphilosophie erfuhr im Ausland eine hohe Reputation. Als Schwerpunktthemen für die zweite Überprüfungskonferenz wurden der Status der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, die Erfahrungen mit der Anwendung unterschiedlicher regulatorischer Strategien, die ergriffenen Maßnahmen zur Aufsicht über das Sicherheitsmanagementsystem, die Einführung moderner Qualitätssicherungssysteme für behördliche Aktivitäten und die internationale Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene zwischen den Behörden vorgeschlagen. Insgesamt haben die Vertragsstaaten das in Deutschland erreichte Niveau der nuklearen Sicherheit anerkannt. Zur Unterstützung der kerntechnischen Sicherheit weltweit wird von Deutschland auch zukünftig ein substantieller Beitrag erwartet.

Konferenzdaten

Datum
12. - 24. April 1999
Ort
Wien, Österreich
Anzahl der teilnehmenden Vertragsparteien
45
Dokumente
Bericht der Bundesregierung (PDF extern, 545 KB)
Schlussbericht (PDF extern, 582 KB, auf Englisch)