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Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Die Stilllegung kerntechnischer Anlagen ist eine Aufgabe, der sich die Kernenergieländer stellen müssen. Nach Ende ihrer betrieblichen Nutzung können kerntechnische Anlagen nicht sich selbst überlassen werden. Da von ihnen nach wie vor eine Gefährdung ausgehen kann, müssen sie zum Schutz von Mensch und Umwelt stillgelegt und abgebaut werden. Die Stilllegung und der Abbau einer kerntechnischen Anlage in Deutschland erfordern eine Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes.