Beratungsgremien
(RSK, SSK, ESK)
Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die Strahlenschutzkommission (SSK) und die Entsorgungskommission (ESK) beraten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) schwerpunktmäßig in Fragen von grundlegender Bedeutung und bei der Initiierung weiterführender sicherheitstechnischer Entwicklungen. Die Mitglieder der Kommissionen werden vom BMUV berufen und sind zur neutralen und wissenschaftlich nachvollziehbaren Meinungsäußerung verpflichtet. Die Beratungsergebnisse der Kommissionen werden in allgemeine Empfehlungen und einzelfallbezogene Stellungnahmen gefasst und veröffentlicht. Die Geschäftsstellen der RSK und der ESK sind organisatorisch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, die Geschäftsstelle der SSK beim Bundesamt für Strahlenschutz angegliedert.
Reaktor-Sicherheitskommission
Die Reaktor-Sicherheitskommission wurde 1958 gegründet. Sie berät das BMUV in Angelegenheiten der Sicherheit und der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und arbeitet maßgeblich an der Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards kerntechnischer Anlagen mit. Der RSK arbeiten vier Ausschüsse in speziellen Aufgabenbereichen zu
- Anlagen- und Systemtechnik
- Druckführende Komponenten und Werkstoffe,
- elektrische Einrichtungen und
- Reaktorbetrieb.
Strahlenschutzkommission
Die Strahlenschutzkommission (SSK) wurde 1974 gegründet. Sie berät das BMUV in Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen. Der SSK arbeiten sieben Ausschüsse in speziellen Aufgabenbereichen zu
- Strahlenrisiko,
- Strahlenschutz in der Medizin,
- Radioökologie,
- Strahlenschutztechnik,
- Notfallschutz,
- Nichtionisierende Strahlen und
- Strahlenschutz bei Anlagen.
Im Fall eines kerntechnischen oder radiologischen Ereignisses oder entsprechender Übungen wird die SSK durch einen Krisenstab (SSK–Krisenstab) vertreten.
Entsorgungskommission
Die Entsorgungskommission (ESK) wurde 2008 gegründet. Sie berät das BMUV in allen Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Der ESK arbeiten drei Ausschüsse in speziellen Aufgabenbereichen zu
- Konditionierung, Zwischenlagerung und Transporte radioaktiver Stoffe und Abfälle,
- Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Einrichtungen sowie
- Endlagerung in tiefen geologischen Formationen.