2. Überprüfungskonferenz
Wichtigste Themen
Das Schwerpunktthema der zweiten Überprüfungskonferenz behandelte die Unabhängigkeit und Kompetenz der Behörden sowie den Kompetenzerhalt des Personals von Behörden und Betreibern in naher Zukunft. Die Folgen durch die Liberalisierung des Energiemarktes wurden weiter diskutiert. Diskutiert wurden auch mögliche Interessenskonflikte bei der Hinzuziehung von Technischen Sicherheitsorganisationen (TSO) durch die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden. Der Terroranschlag auf das World Trade Centre am 11. September 2001 war für den Schutz kerntechnischer Einrichtungen vor terroristischen Angriffen für die Vertragsparteien von essentieller Bedeutung. Diese wurden ermutigt dies in geeigneten internationalen Foren und in bilateralen Beratungen anzusprechen. Obwohl Forschungsreaktoren nicht Bestandteil der Konvention sind, haben einige Vertragsparteien auch zu ihren Forschungsreaktoren berichtet.
Deutschland wurde erneut mit den Folgen seiner Energiepolitik mit dem Ziel des Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie konfrontiert. Gegenstand lebhafter Diskussionen in diesem Zusammenhang war der Kompetenzerhalt. Weitere diskutierte Themen waren die periodische Sicherheitsüberprüfung, die Stilllegung und deren Finanzierung. Als künftige Aktivitäten der deutschen atomrechtlichen Behörden wurde der Aufbau eines Sicherheitsmanagementsystems mit Indikatoren, der Vergleich des deutschen kerntechnischen Regelwerkes mit international formulierten Anforderungen und die Erweiterung der Sicherheitsüberprüfungen benannt. Deutschland kündigte eine Selbstüberprüfung der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden nach den Kriterien des IRRT-Programms der IAEO an.
Wesentliche Ergebnisse
Es wurde festgestellt, dass der Überprüfungsprozess von großem Wert für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit weltweit ist und die Qualität der eingereichten Länderberichte zugenommen hatte. Es wurde hervorgehoben, dass die Konvention zur Nuklearen Sicherheit ein einmaliges Instrument darstellt einen weltweiten Überblick über den Status der nuklearen Sicherheit in den 46 Vertragsparteien zu erhalten. Die Vertragsparteien wurden aufgefordert ihre nationalen Berichte oder Kurzfassungen und die schriftlichen Antworten im Internet zu veröffentlichen. Weiter wurde beschlossen, dass in Zukunft in den Länderberichten über die in den jeweils vergangenen drei Jahren erreichten und die für die nächsten drei Jahre erwarteten Fortschritte zu berichten ist. Es wurde ein signifikanter Fortschritt in den Bereichen Gesetzgebung, Unabhängigkeit der Behörde, Finanzmittel, Implementierung von Sicherheitsverbesserungen in nach früheren Sicherheitsstandards errichteten Anlagen und beim Notfallschutz seit der ersten Überprüfungskonferenz beobachtet. Für die dritte Überprüfungskonferenz wurden als vorrangig zu behandelnde Themen benannt: Sicherheitskultur, Alterungsmanagement, Kompetenzerhalt und behördliche Effektivität. Länder mit kerntechnischen Einrichtungen, die noch keine Vertragspartei waren, wurden ermutigt, der Konvention beizutreten.
Konferenzdaten
Datum | 15. - 26. April 2002 |
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Ort | Wien, Österreich |
Anzahl der teilnehmenden Vertragsparteien | 46 |
Dokumente | Bericht der Bundesregierung (PDF extern, 1,28 MB) Schlussbericht (PDF extern, 793 KB, auf Englisch) |