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Verhaltenshinweise für den Notfall

Die Planung Ihrer Katastrophenschutzbehörde zielt darauf ab, dass alle Maßnahmen zu Ihrem Schutz schnell und wirkungsvoll eingeleitet werden. Zusätzlich können Sie selbst etwas zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Angehörigen tun. Hier finden Sie allgemeine Verhaltenshinweisen für den Fall, dass Radioaktivität freigesetzt wurde:

Allgemeine Verhaltenshinweisen

1. Bleiben Sie im Haus!

Radioaktive Stoffe, die bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk freigesetzt werden, werden mit der Luft transportiert und lagern sich dabei auf dem Boden ab. Gebäude schützen Sie und Ihre Kinder deshalb weitgehend vor dem Einatmen radioaktiver Stoffe und vor der von radioaktiven Stoffen ausgehenden Strahlung. Gehen Sie nur ins Freie, wenn es unbedingt notwendig ist, und halten Sie den Aufenthalt möglichst kurz!

2. Suchen Sie nach Möglichkeit Schutz in fensterlosen Kellern!

Je nachdem, in welchem Bereich des Hauses Sie sich aufhalten, sind Sie unterschiedlich gut vor der Strahlung radioaktiver Stoffe geschützt. Die beste Abschirmung besteht in innenliegenden Räumen oder Kellern. Hier schützen Wände und umliegendes Erdreich vor eindringender Strahlung.

3. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Klima- sowie Lüftungsanlagen aus!

So reduzieren Sie den Luftaustausch und vermeiden, dass radioaktive Stoffe ungehindert ins Haus gelangen.

4. Tragen Sie keine mit radioaktiven Stoffen kontaminierte Kleidung und waschen Sie sich gründlich!

Sollte sich ein Aufenthalt im Freien nicht vermeiden lassen, legen Sie vor dem Betreten des Hauses beziehungsweise direkt nach dem Betreten der Wohnung Ihre Oberbekleidung und Schuhe ab und verstauen Sie sie in Plastikbeuteln und verschließen diese. So tragen Sie keine radioaktiven Stoffe ins Haus. Waschen Sie sich nach einem Aufenthalt im Freien zunächst gründlich Hände und Kopf sowie alle weiteren unbedeckten Körperstellen unter fließendem Wasser. Erst danach sollten Sie sich duschen!

5. Ernten und essen Sie kein Obst und Gemüse aus dem Garten!

Obst und Gemüse aus dem Garten kann durch radioaktive Stoffe kontaminiert sein. Greifen Sie deshalb lieber auf Konserven und Tiefkühlkost zurück. Auch ist in einem Notfall der direkte Genuss von Milch von Tieren tabu, die im Freien weiden. Unbedenklich ist hingegen der Verzehr von Milchprodukten aus Molkereien, da dort laufende Kontrollen deren Genießbarkeit sicherstellen. Beim Leitungswasser brauchen Sie sich keine Sorgen machen: Es wird kontrolliert und bei radioaktiver Verschmutzung nicht in die Trinkwasserversorgung eingespeist. Sie können es deshalb ohne Bedenken weiter verwenden.

6. Halten Sie sich durch Radiohören auf dem Laufenden!

Lassen Sie stets Ihr Radio eingeschaltet und befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Behörden. Hier erfahren Sie auch, wie lange die Empfehlungen der Behörden bestehen bleiben.

7. Belasten Sie nicht die Notrufe von Feuerwehr und Polizei durch unnötige Anrufe!

Dies kann zur Überlastung der Leitungen führen. Achten Sie auf die Durchsagen im Rundfunk sowie Mitteilungen über Videotext und Lautsprecher - hier erhalten Sie alle für Sie wichtigen Informationen. Informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer Katastrophenschutzbehörde. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an das Bürgertelefon.

8. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte bei Evakuierungsmaßnahmen!

Die zuständigen Katastrophenschutzbehörden entscheiden über die Evakuierung von Betroffenen aufgrund der Datenlage und der betroffenen Zonen. Werden Sie zum Verlassen Ihres Gebäudes aufgefordert, folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte.