Beteiligte
Die Länder führen als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden das Atomrecht im Auftrag des Bundes aus (Bundesauftragsverwaltung). Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beaufsichtigt die Gesetz- und Zweckmäßigkeit des Handelns der Länder. Bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben können die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder Sachverständige hinzuziehen.
Spezielle Gremien beraten das BMUV schwerpunktmäßig in Fragen von grundlegender Bedeutung und bei der Initiierung weiterführender sicherheitstechnischer Entwicklungen.
Beteiligte in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren sind
- die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder
- Sachverständige
- Beratungsgremien des BMUV.