Rechtliche Grundlagen
Zur Regelung der Sicherheit in Kernkraftwerken gibt es in Deutschland einschlägige Vorschriften und Regelungen. Die Anforderungen an die Reaktorsicherheit sind in zahlreichen Vorschriften mit unterschiedlichem Verbindlichkeitsgrad beschrieben.
Das deutsche kerntechnische Regelwerk in seiner Gesamtheit lässt sich als Pyramide abbilden (siehe folgende Abbildung), die die Hierarchie der nationalen Regelungen, die Behörde oder Institution, die sie erlässt, sowie ihren Verbindlichkeitsgrad darstellt.
Das deutsche kerntechnische Regelwerk als Pyramide
Bundesgesetzgeber:
- Grundgesetz (allgemein verbindlich)
- Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz, Standortauswahlgesetz (allgemein verbindlich)
Bundesregierung, Bundesrat:
- Rechtsverordnungen (allgemein verbindlich)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften (verbindlich für Behörden)
Bundesregierung, Landesbehörde:
- Bekanntmachungen des BMU (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall):
- Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke
- Richtlinien und Empfehlungen
Beratungsgremien und Kerntechnischer Ausschuss (KTA):
- RSK-, SSK- und ESK-Leitlinien (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)
- RSK-, SSK- und ESK-Empfehlungen (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)
- KTA-Regeln (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)
Industrie:
- technische Spezifikation für Komponenten und Systeme (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)
- Organisations- und Betriebshandbücher (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)