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Atomrechtliche Behörden des Bundes und der Länder

Behörden des Bundes

Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers wurde 1986 die Zuständigkeit für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz von dem bis dahin zuständigen Bundesministerium des Innern auf das neu gegründete Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übertragen (Dezember 2013 bis März 2018: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - BMUB; März 2018 bis Dezember 2021: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ‑ BMU; seit Dezember 2021: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - BMUV). Bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben zur sicheren Nutzung der Kernenergie hat das BMUV Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen zu klären. Dazu gehören insbesondere die Aufsicht über die Gesetz- und Zweckmäßigkeit des Handelns der atomrechtlichen Behörden der Länder, die Erarbeitung und Weiterentwicklung rechtlicher Vorschriften und des kerntechnischen Regelwerks sowie die internationale Zusammenarbeit.

Zum Geschäftsbereich des BMUV gehören unter anderem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE; vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE).

Das BfS ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde, die mit dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom 9. Oktober 1989, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016, geschaffen wurde.

Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung. Im Bereich der ionisierenden Strahlung geht es zum Beispiel um die Röntgendiagnostik in der Medizin, die Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Kerntechnik, den nuklearen Notfallschutz und den Schutz vor erhöhter natürlicher Radioaktivität. Zu den Arbeitsfeldern im Bereich nichtionisierender Strahlung gehören unter anderem der Schutz vor ultravioletter Strahlung und den Auswirkungen des Mobilfunks.

Das BASE ist eine wissenschaftlich-technische Bundesbehörde, die mit dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung vom 23. Juli 2013, geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016, geschaffen wurde.

Das BASE ist die Regulierungsbehörde für die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe, gestaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit und betreibt aufgabenbezogene Forschung. Es fungiert als atomrechtliche Aufsicht über die Endlagerprojekte sowie als Planfeststellungsbehörde. Außerdem genehmigt das BASE Transporte von Kernbrennstoffen und Aufbewahrung von insbesondere bestrahlten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern.

Auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit verfolgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BASE den nationalen und internationalen Stand von Wissenschaft und Technik. Die Störfallmeldestelle des BASE erfasst und dokumentiert alle meldepflichtigen Ereignisse, die in kerntechnischen Anlagen in Deutschland auftreten. Deren Auswertung und auch Ergebnisse aus Untersuchungsvorhaben nutzt das BASE, um Verbesserungen der kerntechnischen Sicherheit vorzuschlagen, zum Beispiel bei der Erstellung von nationalen und internationalen sicherheitstechnischen Anforderungen.

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Internet: www.bmuv.de (externer Link)

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

10117 Berlin
Internet: www.base.bund.de (externer Link)

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Internet: www.bfs.de (externer Link)

Behörden der Länder

Das Atomgesetz (AtG) und die hierauf basierenden Rechtsverordnungen werden - von Ausnahmen abgesehen - von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt (Bundesauftragsverwaltung Artikel 87c, 85 des Grundgesetzes (GG), Paragraf 24 Absatz 1 AtG). Die Landesregierungen haben die atomrechtliche Genehmigung und Aufsicht den obersten Landesbehörden (Ministerien) zugewiesen. Nachgeordnete Behörden der Länder nehmen nur vereinzelt Vollzugsaufgaben wahr. Die Landesbehörden unterliegen hinsichtlich der Gesetz- und Zweckmäßigkeit ihres Handelns der Aufsicht des Bundes.

Baden-Württemberg



Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Freistaat Bayern


Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Prinzregentenstraße 28
80538 München

Berlin



Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt 

Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin

Brandenburg



Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz 

Henning-von-Treskow-Str. 2-13
14467 Potsdam

Ministerium des Innern und für Kommunales  

Henning-von-Treskow-Str. 9-13
14467 Potsdam

Bremen



Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Contrescarpe 72
28195 Bremen

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Contrescarpe 72
28195 Bremen

Hamburg


Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Hessen



Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern



Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Niedersachsen



Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Archivstraße 2
30169 Hannover

Nordrhein-Westfalen



Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

Rheinland-Pfalz



Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz

Saarland



Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Freistaat Sachsen



Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Wilhelm-Buck-Straße 4
01097 Dresden

Sachsen-Anhalt



Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt 

Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 

Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Schleswig-Holstein



Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Freistaat Thüringen



Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Beethovenstraße 3
99096 Erfurt