Atomrechtliche Behörden des Bundes und der Länder
Behörden des Bundes
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers wurde 1986 die Zuständigkeit für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz von dem bis dahin zuständigen Bundesministerium des Innern auf das neu gegründete Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übertragen (Dezember 2013 bis März 2018: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - BMUB; März 2018 bis Dezember 2021: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ‑ BMU; seit Dezember 2021: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - BMUV). Bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben zur sicheren Nutzung der Kernenergie hat das BMUV Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen zu klären. Dazu gehören insbesondere die Aufsicht über die Gesetz- und Zweckmäßigkeit des Handelns der atomrechtlichen Behörden der Länder, die Erarbeitung und Weiterentwicklung rechtlicher Vorschriften und des kerntechnischen Regelwerks sowie die internationale Zusammenarbeit.
Zum Geschäftsbereich des BMUV gehören unter anderem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE; vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE).
Das BfS ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde, die mit dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom 9. Oktober 1989, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016, geschaffen wurde.
Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung. Im Bereich der ionisierenden Strahlung geht es zum Beispiel um die Röntgendiagnostik in der Medizin, die Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Kerntechnik, den nuklearen Notfallschutz und den Schutz vor erhöhter natürlicher Radioaktivität. Zu den Arbeitsfeldern im Bereich nichtionisierender Strahlung gehören unter anderem der Schutz vor ultravioletter Strahlung und den Auswirkungen des Mobilfunks.
Das BASE ist eine wissenschaftlich-technische Bundesbehörde, die mit dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung vom 23. Juli 2013, geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016, geschaffen wurde.
Das BASE ist die Regulierungsbehörde für die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe, gestaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit und betreibt aufgabenbezogene Forschung. Es fungiert als atomrechtliche Aufsicht über die Endlagerprojekte sowie als Planfeststellungsbehörde. Außerdem genehmigt das BASE Transporte von Kernbrennstoffen und Aufbewahrung von insbesondere bestrahlten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern.
Auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit verfolgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BASE den nationalen und internationalen Stand von Wissenschaft und Technik. Die Störfallmeldestelle des BASE erfasst und dokumentiert alle meldepflichtigen Ereignisse, die in kerntechnischen Anlagen in Deutschland auftreten. Deren Auswertung und auch Ergebnisse aus Untersuchungsvorhaben nutzt das BASE, um Verbesserungen der kerntechnischen Sicherheit vorzuschlagen, zum Beispiel bei der Erstellung von nationalen und internationalen sicherheitstechnischen Anforderungen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Internet: www.bmuv.de (externer Link)
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
10117 Berlin
Internet: www.base.bund.de (externer Link)
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Internet: www.bfs.de (externer Link)
Behörden der Länder
Das Atomgesetz (AtG) und die hierauf basierenden Rechtsverordnungen werden - von Ausnahmen abgesehen - von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt (Bundesauftragsverwaltung Artikel 87c, 85 des Grundgesetzes (GG), Paragraf 24 Absatz 1 AtG). Die Landesregierungen haben die atomrechtliche Genehmigung und Aufsicht den obersten Landesbehörden (Ministerien) zugewiesen. Nachgeordnete Behörden der Länder nehmen nur vereinzelt Vollzugsaufgaben wahr. Die Landesbehörden unterliegen hinsichtlich der Gesetz- und Zweckmäßigkeit ihres Handelns der Aufsicht des Bundes.
Baden-Württemberg
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Freistaat Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Berlin
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Henning-von-Treskow-Str. 2-13
14467 Potsdam
Ministerium des Innern und für Kommunales
Henning-von-Treskow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Bremen
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Archivstraße 2
30169 Hannover
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wilhelm-Buck-Straße 4
01097 Dresden
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Freistaat Thüringen
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt