Aufgaben von Bund und Ländern im Überblick
Die Behörden des Bundes und der Länder nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr, die festgelegte Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten beinhalten:
Maßnahme | Bund | Länder |
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Regelungen | - Weiterentwicklung gesetzlicher Regeln und des kerntechnischen Regelwerks
| - Mitwirkung aufgrund von Erkenntnissen und Erfordernissen des Vollzugs
- Ergänzung durch landeseigene Verfahrensregeln, wenn nötig
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Genehmigung | - Aufsicht über die Gesetz- und Zweckmäßigkeit des Handelns der Landesbehörden
- Prüfung von Erkenntnissen auf Relevanz für bundeseinheitliche Vorgaben
| - Prüfung von Anträgen und Anzeigen
- Erteilung von Genehmigungen und Zustimmungen
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Prüfung und Bewertung | - Aufsicht über die Gesetz- und Zweckmäßigkeit des Handelns der Landesbehörden
- Prüfung von Erkenntnissen auf Relevanz für bundeseinheitliche Vorgaben
| - Kontrolle und Inspektion in den kerntechnischen Anlagen, Prüfung und Bewertung auf Relevanz für die Sicherheit der Anlage sowie für Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
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Durchsetzung | - Aufsicht über die Gesetz- und Zweckmäßigkeit des Handelns der Landesbehörden
- Prüfung von Erkenntnissen auf Relevanz für bundeseinheitliche Vorgaben
| - Ergreifen von erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und zu erforderlichen Verbesserungen der Sicherheit sowie von Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
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Sicherheitsforschung | - Untersuchung von Sicherheitsfragen für einheitliche Vorgaben
| - Anlagenbezogene Untersuchungen
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Verfolgung von Vorkommnissen, Betriebserfahrung und Umsetzung | - Prüfung und Bewertung von Vorkommnissen im In- und Ausland auf anlagenübergreifende Relevanz für die Sicherheit der Anlagen sowie Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
- gesamtstaatliche Organisation des Erfahrungsrückflusses
| - Prüfung und Bewertung von Vorkommnissen auf Relevanz für die Sicherheit der Anlage, für Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
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Strahlenschutz, Umgebungsüberwachung
| - Überwachung der Strahlenexposition der Bevölkerung und des Staatsgebietes
| - Anlagenbezogene Überwachung von Emissionen und Immissionen (Überwachung der Strahlenexposition der Beschäftigten und in der Umgebung)
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Notfallvorsorge | - Planung und Aufstellung genereller Anforderungen
- Herstellung länderübergreifender Notfallbereitschaft
- Mitwirkung an internationalen Meldesystemen
| - Mitwirkung bei Planung und Aufstellung genereller Anforderungen
- Anlagenbezogener Katastrophenschutz
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Internationale Zusammenarbeit | - Beteiligung an internationalen Aktivitäten zur Ermittlung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik sowie von kerntechnischen Regelwerken; Bereitstellung dieses Wissens für nationale Zwecke
- Erfüllung internationaler Verpflichtungen
- Durchsetzung deutscher Sicherheitsinteressen
| - Berücksichtigung des international dokumentierten Standes von Wissenschaft und Technik
- Beteiligung an der Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten bei grenznahen Anlagen, insbesondere aufgrund bilateraler Abkommen
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