Ein Informationsportal von Bund und Ländern

Aufgaben von Bund und Ländern im Überblick

Die Behörden des Bundes und der Länder nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr, die festgelegte Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten beinhalten:

MaßnahmeBundLänder
Regelungen
  • Weiterentwicklung gesetzlicher Regeln und des kerntechnischen Regelwerks
  • Mitwirkung aufgrund von Erkenntnissen und Erfordernissen des Vollzugs
  • Ergänzung durch landeseigene Verfahrensregeln, wenn nötig
Genehmigung
  • Aufsicht über die Gesetz- und Zweckmäßigkeit des Handelns der Landesbehörden
  • Prüfung von Erkenntnissen auf Relevanz für bundeseinheitliche Vorgaben
  • Prüfung von Anträgen und Anzeigen
  • Erteilung von Genehmigungen und Zustimmungen
Prüfung und Bewertung
  • Aufsicht über die Gesetz- und Zweckmäßigkeit des Handelns der Landesbehörden
  • Prüfung von Erkenntnissen auf Relevanz für bundeseinheitliche Vorgaben
  • Kontrolle und Inspektion in den kerntechnischen Anlagen, Prüfung und Bewertung auf Relevanz für die Sicherheit der Anlage sowie für Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
Durchsetzung
  • Aufsicht über die Gesetz- und Zweckmäßigkeit des Handelns der Landesbehörden
  • Prüfung von Erkenntnissen auf Relevanz für bundeseinheitliche Vorgaben
  • Ergreifen von erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und zu erforderlichen Verbesserungen der Sicherheit sowie von Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
Sicherheitsforschung
  • Untersuchung von Sicherheitsfragen für einheitliche Vorgaben
  • Anlagenbezogene Untersuchungen
Verfolgung von Vorkommnissen,
Betriebserfahrung
und Umsetzung
  • Prüfung und Bewertung von Vorkommnissen im In- und Ausland auf anlagenübergreifende Relevanz für die Sicherheit der Anlagen sowie Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
  • gesamtstaatliche Organisation des Erfahrungsrückflusses
  • Prüfung und Bewertung von Vorkommnissen auf Relevanz für die Sicherheit der Anlage, für Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
Strahlenschutz, Umgebungsüberwachung
  • Überwachung der Strahlenexposition der Bevölkerung und des Staatsgebietes
  • Anlagenbezogene Überwachung von Emissionen und Immissionen (Überwachung der Strahlenexposition der Beschäftigten und in der Umgebung)
Notfallvorsorge
  • Planung und Aufstellung genereller Anforderungen
  • Herstellung länderübergreifender Notfallbereitschaft
  • Mitwirkung an internationalen Meldesystemen
  • Mitwirkung bei Planung und Aufstellung genereller Anforderungen
  • Anlagenbezogener Katastrophenschutz
Internationale Zusammenarbeit
  • Beteiligung an internationalen Aktivitäten zur Ermittlung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik sowie von kerntechnischen Regelwerken; Bereitstellung dieses Wissens für nationale Zwecke
  • Erfüllung internationaler Verpflichtungen
  • Durchsetzung deutscher Sicherheitsinteressen
  • Berücksichtigung des international dokumentierten Standes von Wissenschaft und Technik
  • Beteiligung an der Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten bei grenznahen Anlagen, insbesondere aufgrund bilateraler Abkommen