Europa und Internationales Nukleare Sicherheit ist ein Thema, das auch länderübergreifend von Bedeutung ist. Die Auswirkungen von möglichen kerntechnischen Unfällen machen nicht an Ländergrenzen halt.
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Genehmigung und Aufsicht Aus der Schutzfunktion des Atomgesetzes (Paragraf 1 AtG) ergibt sich das Erfordernis, die Errichtung und den Betrieb von Kernkraftwerken oder deren wesentliche Änderungen eine
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Berichte nach Euratom-Richtlinien Richtlinie zur nuklearen Sicherheit Bericht nach Artikel 9 (1) über die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 29. Juni 2005 über die Etablierung eines Gemeinschaft
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UVP KKW Temelín (Tschechische Republik) Vorhaben Errichtung von zwei neuen Kernkraftwerksblöcken am Standort Temelín (Temelín 3 & 4). Das Vorhaben umfasst den Bau einer neuen Kernkraftanlage mit einer
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UVP Endlager, Konditionierungsanlage, Zwischenlager Forsmark/Östhammar (Schweden) Vorhaben Endlager in Forsmark/Östhammar, Konditionierungsanlage und Erweiterung des Zwischenlagers. Das Vorhaben umfas
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UVP Jaslovské Bohunice (Slowakische Republik) Vorhaben Neubau eines Druckwasserreaktors mit einer elektrischen Leistung von 1700 MW. Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungsstaates. Projektträ
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UVP Paks (Ungarische Republik) Vorhaben Neubau von zwei weiteren Kernkraftwerksblöcken am Standort Paks (Paks NPP II). Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungsstaates. Projektträger MVM Paks I
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Wylfa, Wales, Großbritannien Vorhaben Neubau zweier Reaktoren am Standort Wylfa (Wales, Großbritannien) Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungstaates. Träger, Behörden und Fristen Information
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6. Überprüfungskonferenz Wichtigste Themen Die deutsche Präsentation am 24. Mai 2018 erfolgte auf Grundlage des nationalen Berichts vom August 2017 (Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die sech
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5. Überprüfungskonferenz Wichtigste Themen Die deutsche Präsentation am 15. Mai 2015 fußte auf dem nationalen Bericht vom August 2014 (Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die fünfte Überprüfung
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