Kernkraftwerk Neckarwestheim GKN I Kurzbeschreibung Das im Rückbau befindliche Kernkraftwerk Neckarwestheim GKN I in Neckarwestheim in Baden-Württemberg wird von der EnBW Kernkraft GmbH betrieben. Der kommerzielle Leistungsbetrieb begann am 1. Dezember 1976. Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß AtG erlosch am 6. August 2011. Die EnBW Kernkraft GmbH hat am 24. April 2013 die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung beantragt. Das für die Atomaufsicht in Baden-Württemberg zuständige Umweltministerium hat die Genehmigung nach Paragraf 7 Absatz 3 AtG am 3. Februar 2017 erteilt. Detaillierte Informationen Basisdaten Standort Neckarwestheim Bundesland Baden-Württemberg Typ (Baulinie) Druckwasserreaktor Aktueller Betreiber EnBW Kernkraft GmbH Hersteller KWU Eigentümer EnBW AG Betriebsdaten Antragsdatum 02.04.1971 Baubeginn 01.02.1972 Erstkritikalität 26.05.1976 1. Netzsynchronisation 03.06.1976 Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs 01.12.1976 Abschaltdatum 16.03.2011 Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß AtG 06.08.2011 Erteilung 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung 03.02.2017 Technische Daten thermische Reaktorleistung 2.497 MW elektrische Bruttoleistung 840 MW elektrische Nettoleistung 785 MW Anzahl der Hauptkühlmittelpumpen 3 Anlage brennstofffrei nein Anzahl der Steuerelemente 45 Kühlungsart Flusswasserkühlung bzw. Ablauf- oder Kreislaufkühlung über Ventilator-Zellenkühler Behörde Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9 70182 Stuttgart Externe Links zur Dokumentation Informationen beim Umweltministerium Baden-Württemberg und bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Emission radioaktiver Stoffe (Jahresdaten) Genehmigungsunterlagen Meldepflichtige Ereignisse KFÜ-Daten (aktuell) Weitere Informationen zurück zur Übersichtskarte
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Deutsch-Tschechische Kommission (DTK) Grundlage für die bilateralen Konsultationen im Rahmen der DTK ist das " Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz (externer Link) " von 1990. Nach der Auflösung der Tschechoslowakei im Jahr 1992 gilt das Abkommen seitdem sowohl im Verhältnis zu Tschechien als auch zu der Slowakei fort (externer Link) . Unter diesem Abkommen wurde die Deutsch-Tschechische Kommission eingerichtet. Weltkarte mit Deutschland und Tschechien im Fokus DTK Gründungsjahr 1995 (konstituierende Sitzung) Teilnehmende Behörden Deutschland: Bundesumweltministerium (BMUKN; Delegationsleitung); zuständige Ministerien von Bayern und Sachsen Tschechien: The State Office for Nuclear Safety (Státní úřad pro jadernou bezpečnost/SÚJB) Tagungen Jährlich unter wechselndem Vorsitz. Aufgaben Die DTK bildet den Rahmen für den gegenseitigen Informationsaustausch zu der Entwicklung der friedlichen Nutzung der Atomenergie und den Rechtsvorschriften zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz sowie zu den Erfahrungen aus dem Betrieb ihrer Kernanlagen. Dazu gehört regelmäßig auch die gegenseitige Berichterstattung über die beiden Atomkraftwerke in Tschechien, Dukovany und Temelin, sowie über deutsche Atomkraftwerke, insbesondere das Atomkraftwerk Isar. Arbeitsgruppen keine
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Deutsch-Belgische Nuklearkommission (DBNK) Das im Dezember 2016 in Kraft getretene Abkommen zwischen der damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Sicherung und Inneres, Aufsichtsminister der Föderalagentur für Nuklearkontrolle des Königreichs Belgien über den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und der Sicherheit der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen ( Deutsch-Belgisches Nuklearabkommen (externer Link) ) regelt die Einrichtung einer Deutsch-Belgischen Nuklearkommission. Die Kommission tagte erstmals 2017. Weltkarte mit Deutschland und Belgien im Fokus DBNK Gründungsjahr 2017 Teilnehmende Behörden Deutschland: Bundesumweltministerium (BMUKN) (Delegationsleitung); zuständige Ministerien von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Belgien: Föderalagentur für Nuklearkontrolle (AFCN/FANC) Tagungen Jährlich unter wechselndem Vorsitz. Aufgaben Die DBNK dient dem Austausch von Informationen und der bilateralen Zusammenarbeit. Behandelt werden die Themenbereiche nukleare Sicherheit, Strahlenschutz und Sicherheit der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen. Arbeitsgruppen Derzeit keine.
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Deutsch-Schweizerische Kommission (DSK) Die DSK ist mit der im Jahr 1983 in Kraft getretenen " Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen (externer Link) " geschaffen worden. Weltkarte mit Deutschland und der Schweiz im Fokus DSK Gründungsjahr 1983 (Inkrafttreten der Vereinbarung) Teilnehmende Behörden Deutschland: Bundesumweltministerium (BMUKN; Delegationsleitung); zuständige Ministerien von Baden-Württemberg und Bayern Schweiz: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI); Bundesamt für Energie (BFE) Tagungen Jährlich unter wechselndem Vorsitz. Aufgaben In der Vereinbarung ist festgelegt, dass sich die Vertragsparteien gegenseitig über grenznahe kerntechnische Einrichtungen unterrichten. Dies bezieht sich insbesondere auf Einrichtungen in einem Bereich von 20 km beiderseits der gemeinsamen Grenze. Die DSK befasst sich mit Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen, des Strahlenschutzes, des Notfallschutzes und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Arbeitsgruppen AG 1 Anlagensicherheit AG 2 Notfallschutz AG 3 Strahlenschutz AG 4 Entsorgung radioaktiver Abfälle
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Deutsch-Französische Kommission (DFK) Die Deutsch-Französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) wurde im Jahr 1976 durch einen Briefwechsel zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes zwischen dem damals für Fragen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes zuständigen Bundesminister des Innern und dem französischen Industrieminister ins Leben gerufen. Anlass dieser Vereinbarung war der Bau grenznaher Atomkraftwerke in Deutschland und Frankreich und das daraus resultierende Bedürfnis gegenseitiger Information. Weltkarte mit Deutschland und Frankreich im Fokus DFK Gründungsjahr 1976 Teilnehmende Behörden Deutschland: Bundesumweltministerium (BMUKN; Delegationsleitung); zuständige Ministerien von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland Frankreich (Autorité de sûreté nucléaire/ASN) Tagungen Jährlich unter wechselndem Vorsitz. Aufgaben Die DFK dient der bilateralen Zusammenarbeit, insbesondere dem Austausch von Informationen. Behandelt werden die Themenbereiche Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Notfallschutzplanung und Strahlenschutz. Arbeitsgruppen AG 1 Sicherheit von Druckwasserreaktoren AG 2 Notfallschutzplanung
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Deutsch-Österreichisches Nuklearexpertentreffen (DÖE) Den Konsultationen der DÖE liegt das " Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (externer Link) " von 1994 zugrunde. Weltkarte mit Deutschland und Österreich im Fokus DÖE Gründungsjahr 1994 Teilnehmende Behörden Deutschland: Bundesumweltministerium (BMUKN; Delegationsleitung); zuständige Ministerien von Baden-Württemberg und Bayern Österreich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie Bundesländer Tagungen Jährlich unter wechselndem Vorsitz. Aufgaben In der DÖE werden schwerpunktmäßig Fragen des Strahlenschutzes, der Sicherheit von Forschungsreaktoren sowie der nuklearen Entsorgung behandelt. Arbeitsgruppen Keine
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Deutsch-Niederländische Kommission (NDKK) Grundlage der deutsch-niederländischen Konsultationen ist der Briefwechsel mit Memorandum des damals für Fragen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes zuständigen Bundesministers des Innern und des niederländischen Ministers für Volksgesundheit, Umweltschutz und für soziale Angelegenheiten vom September/Oktober 1977 über gegenseitige Unterrichtung und Konsultationen hinsichtlich grenznaher kerntechnischer Einrichtungen. Weltkarte mit Deutschland und die Niederlande im Fokus NDKK Gründungsjahr 1977 Teilnehmende Behörden Deutschland: Bundesumweltministerium (BMUKN; Delegationsleitung); zuständige Ministerien von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Niederlande: Authority for Nuclear Safety and Radiation Protection (ANVS); Den Haag Tagungen Jährlich unter wechselndem Vorsitz. Aufgaben In der NDKK werden Fragen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes erörtert. Arbeitsgruppen AG 1 Grenznahe kerntechnische Einrichtungen AG 2 Notfallschutz
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Deutsch-Japanischer Informationsaustausch der Atomaufsichtsbehörden Der Informationsaustausch zwischen der deutschen und der japanischen Atomaufsicht wurde mit dem "Joint Statement of Intent between the Nuclear Regulation Authority of Japan and the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety of the Federal Republic of Germany Regarding the Exchange of Information on Nuclear Safety" am 24. September 2014 vereinbart. Schwerpunktthemen des Informationsaustausches sind die Stilllegung kerntechnischer Anlagen sowie das Management und die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Weltkarte mit Deutschland und Japan im Fokus Fakten Gründungsjahr 2014 Teilnehmende Behörden Deutschland: Bundesumweltministerium (BMUKN) Japan: Nuclear Regulation Authority (NRA) Tagungen Anderthalbjährlich unter wechselndem Vorsitz
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Deutsch-Koreanischer Informationsaustausch der Atomaufsichtsbehörden Der Informationsaustausch zwischen der deutschen und der koreanischen Atomaufsicht wurde mit dem "Joint Declaration of Intent for Cooperation between the Nuclear Safety and Security Commission of the Republic of Korea and the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety of the Federal Republic of Germany" am 24. September 2014 vereinbart. Schwerpunktthemen des Informationsaustausches sind die Stilllegung kerntechnischer Anlagen sowie das Management und die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Weltkarte mit Deutschland und Südkorea im Fokus Fakten Gründungsjahr 2014 Teilnehmende Behörden Deutschland: Bundesumweltministerium (BMUKN) Republik Korea: Nuclear Safety and Security Commission (NSSC) Tagungen Nach Vereinbarung
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Internationale Organisationen und Gremien Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit erfolgt über verschiedene internationale Organisationen und Gremien. IAEO Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) wurde 1957 als eine autonome zwischenstaatliche Organisation gegründet. Sie berichtet regelmäßig der Generalversammlung der Vereinten Nationen und hat die Pflicht, bei einer festgestellten Gefährdung der internationalen Sicherheit den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen direkt anzurufen. Deutschland ist seit dem Gründungsjahr 1957 Mitglied der Organisation und in deren Kontroll- und Lenkungsorgan, dem Gouverneursrat, ständig vertreten. Aufgabenschwerpunkte der IAEO sind Kernenergie und kerntechnische Anwendungen, nukleare Sicherheit und Sicherung sowie die Überwachung des spaltbaren, radioaktiven Materials (Verifikation). NEA Die Nuclear Energy Agency (NEA) mit Sitz in Paris ist eine halb-autonome Organisation innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD). Der NEA gehören heute 31 Staaten in Europa, Amerika, Asien und Australien an. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der OECD und Mitglied der NEA seit 1958. NSSG Um Fragen der Weltwirtschaft zu erörtern, schlossen sich 1975 die damals bedeutendsten Industrienationen der westlichen Welt zur „Gruppe der Sieben“ G7 zusammen. Der Gruppe gehören Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten an. Zwischenzeitlich war auch Russland dabei ("G8"); doch ist aufgrund der aktuellen politischen Lage in der Ukraine die Teilnahme Russlands ausgesetzt. Im Rahmen der G7 befasst sich als ständiges Gremium die Nuclear Safety and Security Group (NSSG) mit Fragen der nuklearen Sicherheit. Die NSSG hat sich aus der 1992 gegründeten Nuclear Safety Working Group herausgebildet, die sich hauptsächlich mit der Sicherheit osteuropäischer Reaktoren russischer Bauart befasste. Neben den G7-Staaten sind als Beobachter die Europäische Kommission sowie OECD/NEA, IAEO und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vertreten. INRA Die International Nuclear Regulators‘ Association (INRA) wurde 1997 gegründet. Ihr gehören die Leiter der obersten regulatorischen Sicherheitsbehörden aus den kerntechnisch am weitesten entwickelten Ländern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Kanada, Schweden, Spanien, Südkorea und die Vereinigten Staaten) an. Der Vorsitz wechselt jährlich. Es werden Fragen von gegenseitigem Interesse und Empfehlungen im Hinblick auf eine weltweite Stärkung der nuklearen Sicherheitsbehörden diskutiert. Ziel ist es, einen internationalen Konsens über Herangehensweisen bei Sicherheitsfragen, zum Beispiel die Unabhängigkeit der Atomaufsicht, Verbesserung der Sicherheitskultur oder auch Kompetenzerhalt, zu erreichen. UNSCEAR Vor dem Hintergrund der steigenden Belastung der Atmosphäre durch Kernwaffentests hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1955 das United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR) eingesetzt. In der Folgezeit entwickelte sich UNSCEAR zu dem wissenschaftlichen Gremium, das zu Fragen des Strahlenschutzes den jeweils aktuellen Kenntnisstand zusammenstellte. UNSCEAR hat unter anderem auch die Auswirkungen der Reaktorkatastrophen von Tschernobyl im Jahr 1986 und Fukushima im Jahr 2011 dargestellt. Zurzeit beteiligen sich Vertreter von 27 Nationen an den Arbeiten von UNSCEAR. ICRP Seit 1928 hat International Commission on Radiological Protection (ICRP) ein international anerkanntes System zum Schutz vor ionisierenden Strahlen entwickelt. Dazu erarbeitet die ICRP Empfehlungen, die die wissenschaftliche Basis unter anderem für die Gesetzgebung zum Schutz vor ionisierenden Strahlen bilden. ICRP ist eine unabhängige Organisation, in der sich etwa zweihundert führende Wissenschaftler aus 30 Nationen zusammengeschlossen haben.
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