Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) wurde 1957 als autonome zwischenstaatliche Organisation gegründet. Sie berichtet an die Generalversammlung der Vereinten Nationen. IAEO Gründungsjahr 1957 Hauptsitz Wien Mitglieder 173 Mitgliedstaaten Organisationart Generalversammlung Gouverneursrat (Deutschland ist ständiges Mitglied) Aufgaben Aufstellung und Fortschreibung von Sicherheitsstandards für die Bereiche Planung, Genehmigung, Aufsicht und Betrieb von nuklearen Einrichtungen, Ver- und Entsorgung, Strahlenschutz, Endlager etc. Aufstellung und Fortschreibung von Standards zur Sicherung von nuklearen Anlagen und nuklearem Material Kontrolle der Verwendung der Kernbrennstoffe im Interesse der äußeren und inneren Sicherheit der Staaten (Safeguards und Verifikation) Sicherheit und Strahlenschutz bei anderen nuklearen Anwendungen (insbesondere in der Medizin) Technische Zusammenarbeit Tagungen Generalversammlung: jährlich Gouverneursrat: mehrmals im Jahr Weitere Informationen Offizielle Website (englisch) www.iaea.org (externer Link)
mehr lesen
International Commission on Radiological Protection (ICRP) Schon bald nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen wurde auch deren schädliche Wirkung entdeckt. Die schnelle Verbreitung machte die Erarbeitung von Strahlenschutzgrundsätzen erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde auf dem 2. Internationalen Radiologie-Kongress in Stockholm 1928 das International X-ray and Radium Protection Committee (IXRPC) gegründet, aus dem die ICRP hervorging. ICRP Gründungsjahr 1928 Mitglieder Etwa zweihundert führende Wissenschaftler/innen aus 30 Nationen Organisationsart Hauptgremium; Ausschüsse Aufgaben Die ICRP setzt insbesondere den von UNSCEAR bewerteten wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Wirkungen ionisierender Strahlen in Handlungsempfehlungen um. Die Empfehlungen bilden die wissenschaftliche Basis unter anderem für die Gesetzgebung zum Schutz vor ionisierender Strahlen. Tagungen Hauptgremium zweimal jährlich
mehr lesen
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird festgestellt und in einem Bericht beschrieben, wie sich ein Projekt auf Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter auswirken kann. Zu dem Bericht können die Öffentlichkeit, fachlich betroffene Behörden, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden in eventuell betroffenen Nachbarstaaten Stellung nehmen. Die Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist, hat die Aufgabe, die Informationen und Stellungnahmen zu bewerten und die Ergebnisse der UVP bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes zu berücksichtigen. Weitere Informationen BMUKN: Grenzüberschreitende UVP-Verfahren mit deutscher Beteiligung (externer Link)
mehr lesen
International Nuclear Regulators Association (INRA) Die International Nuclear Regulators Association (INRA) wurde 1997 gegründet. Ihr gehören die Leiter der obersten regulatorischen Sicherheitsbehörden aus den kerntechnisch am weitesten entwickelten Ländern an. INRA Gründungsjahr 1997 Mitglieder Regulierungsbehörden aus Deutschland, Frankreich, Japan, Kanada, Korea, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika Organisationart Hauptgremium Aufgaben Es werden Fragen von gegenseitigem Interesse und Empfehlungen im Hinblick auf eine weltweite Stärkung der nuklearen Sicherheitsbehörden diskutiert mit dem Ziel, einen internationalen Konsens über Herangehensweisen bei Sicherheitsfragen zu erreichen. Tagungen zweimal jährlich
mehr lesen
United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR) Vor dem Hintergrund der steigenden Belastung der Atmosphäre durch Kernwaffentests hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1955 UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation) eingesetzt. UNSCEAR Gründungsjahr 1955 Hauptsitz Wien Mitglieder 27 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Aufgaben UNSCEAR erfasst und bewertet den wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Wirkungen ionisierender Strahlen. Das Gremium hat unter anderem auch die Auswirkungen der Reaktorkatastrophen von Tschernobyl im Jahr 1986 und Fukushima im Jahr 2011 dargestellt. Organisationart Ausschuss; ad-hoc-Arbeitsgruppen Tagungen einmal jährlich Website www.unscear.org (externer Link)
mehr lesen
Wylfa, Wales, Großbritannien Vorhaben Neubau zweier Reaktoren am Standort Wylfa (Wales, Großbritannien) Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungstaates. Träger, Behörden und Fristen Informationen Projektträger Horizon Nuclear Power Verfahrensführende Behörde Planning Inspectorate / Secretary of State Auslegungsfristen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht eröffnet Zuständige Behörde auf deutscher Seite nach Paragraf 9b UVP-G: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (externer Link)
mehr lesen
UVP KKW Pyhäjoki (Republik Finnland) Vorhaben Neubau eines Kernkraftwerksblocks mit einer elektrischen Leistung von circa 1.200 MW am Standort Hanhikivi in der Gemeinde Pyhäjoki. Die Betreiberfirma Fennovoima Oy hatte bereits 2008/2009 ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren durchgeführt. Deutschland hatte sich bereits damals am Verfahren beteiligt. Ein neues UVP-Verfahren wurde notwendig, da nunmehr ein im ursprünglichen UVP-Verfahren nicht geprüfter Reaktortyp, ein AES-2006/V491 des russischen Hersteller Rosatom, vorgesehen ist. Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungsstaates. Projektträger Fennovoima Oy Verfahrensführende Behörde Ministerium für Arbeit und Handel der Republik Finnland Auslegungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Erörterungstermine - Zuständige deutsche Behörden Schleswig-Holstein: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (externer Link) Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (externer Link) Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Inneres und Bau (externer Link)
mehr lesen
Strategische Umweltprüfungen (SUP) Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist eine verfahrensmäßige Vorstufe zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Während die UVP erst bei der Zulassung eines konkreten Vorhabens zum Einsatz kommt, wird die SUP bereits auf der Planungsebene durchgeführt, weil wichtige umweltbedeutsame Weichenstellungen oft bereits im Rahmen vorlaufender Pläne und Programme getroffen werden. Eine SUP ist bei wichtigen umweltbedeutsamen Planungsverfahren durchzuführen. Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht. In ihm werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Plans oder Programms sowie vernünftige Planungsalternativen beschrieben und bewertet. Auch hier sind Umweltbehörden und Öffentlichkeit zu beteiligen. Nach Abschluss des Verfahrens muss die zuständige Behörde erläutern, wie sie den Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat und weshalb der konkrete Plan bei einer Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt worden ist. Weitere Informationen BMUKN: Grenzüberschreitende SUP-Verfahren mit deutscher Beteiligung (externer Link)
mehr lesen
UVP Finnland: Endlager und Konditionierungsanlage Vorhaben Finnland plant ein Endlager für bestrahlte Brennelemente sowie die Errichtung einer Konditionierungsanlage Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungsstaates. Träger, Behörden und Fristen Informationen Projektträger Fennovoima Oy Verfahrensführende Behörde Umweltministerium der Republik Finnland Auslegungsfristen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bis 09.11.2016 Zuständige Behörden auf deutscher Seite nach Paragraf 9b UVP-G: Endlager: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (externer Link) Konditionierungsanlage: Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern (externer Link) Konditionierungsanlage: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (externer Link) Konditionierungsanlage: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (externer Link)
mehr lesen
UVP KKW Temelín (Tschechische Republik) Vorhaben Errichtung von zwei neuen Kernkraftwerksblöcken am Standort Temelín (Temelín 3 & 4). Das Vorhaben umfasst den Bau einer neuen Kernkraftanlage mit einer Leistung von bis zu 3.400 MW einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Bauobjekte und technologischen Anlagen zur Energieerzeugung und Energieableitung sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Kernkraftanlage. Das konkrete Verfahren hatte keine Festlegung auf einen bestimmten Reaktortyp zum Gegenstand. Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungsstaates. Projektträger CEZ, a. s. Verfahrensführende Behörde Tschechisches Umweltministerium Auslegungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Erörterungstermine 01.08.2008 Zuständige deutsche Behörden Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (externer Link) Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (externer Link)
mehr lesen