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Kernkraftwerk Greifswald

Am Standort Greifswald/Lubmin war der Betrieb von acht Druckwasserreaktoren russischer Bauart vom Typ WWER 440 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung Deutschlands befanden sich die Blöcke 1 bis 4 im Leistungsbetrieb und der Block 5 im Probebetrieb. Die Blöcke 6 bis 8 waren noch in der Errichtungsphase.

Der Probebetrieb des Blocks 5 wurde am 29. November 1989 abgeschaltet. Die Einstellung des Leistungsbetriebs der Blöcke 1 bis 4 erfolgte im Zeitraum vom 28. Februar 1990 bis 18. Dezember 1990. In den Jahren 1990/91 beschloss der Aufsichtsrat der EWN GmbH die Stilllegung der Blöcke 1 bis 5 und die Beendigung der Errichtung der Blöcke 6 bis 8.

Mit Bescheid vom 03. Januar 1994 stellte die atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern fest, dass die Blöcke 7 und 8 nicht mehr den Vorschriften des Atomgesetzes unterliegen.

Für die Blöcke 1 bis 6 wurde am 30. Juni 1995 die "Genehmigung zur Stillegung der Gesamtanlage und zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald" erteilt. Aufgrund der Doppelblockweise und des dadurch gemeinsamen Apparatehauses der Blöcke 5 und 6 musste der Block 6, der immer kernbrennstofffrei war, mit in den Genehmigungsumfang einbezogen werden.