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Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Im Jahr 1997 wurde das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management) verabschiedet. Es trat am 18. Juni 2001 in Kraft. Deutschland ist seit dem 18. Juni 2001 Vertragspartei, die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) als supranationale Organisation seit dem 2. Januar 2006. Inzwischen sind 71 Staaten dem Übereinkommen beigetreten.

Ziele des Übereinkommens

Das Gemeinsame Übereinkommen verfolgt das Ziel, weltweit einen hohen Standard der Sicherheit der Einrichtungen zur Entsorgung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken sowie radioaktiver Abfälle und ferner wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren mit radiologischen Folgen durch solche Einrichtungen zu schaffen und langfristig zu erhalten. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich auf abgebrannte Brennelemente, radioaktive Abfälle und ausgediente umschlossene Strahlenquellen, die grenzüberschreitende Verbringung dieser Stoffe sowie Ableitungen aus nuklearen Einrichtungen.

Die Vertragsparteien werden im Wesentlichen zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Umsetzung der international anerkannten technischen Vorschriften (Artikel 4 bis 28) in nationales Recht und Berichterstattung über die Umsetzung (Artikel 29 bis 37),
  • Nachbesserung von Anlagen, die den Anforderungen des Gemeinsamen Übereinkommens nicht entsprechen (Artikel 5 und 12).

Berichtspflicht und Überprüfungstagungen

Der Überprüfungsmechanismus in einem Rhythmus von drei Jahren entspricht dem des Übereinkommens über nukleare Sicherheit.