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Techniken zur Durchführung der Stilllegung

Für die Durchführung der Stilllegung ist es wichtig, über praxisbewährte, zuverlässige Techniken zu verfügen, mit denen Anlagenteile und Gebäude abgebaut, dekontaminiert und in handhabbare Stücke zerlegt werden können. Diese Techniken müssen den Anforderungen gerecht werden, die an Sicherheit, Strahlenschutz und zügige Projektdurchführung gestellt werden.

In Forschungszentren und an Universitäten, aber auch in der Industrie wurden daher viele konventionelle Zerlege- und Dekontaminationstechniken für die Stilllegung von kerntechnischen Anlagen fortentwickelt und an die besonderen Anforderungen angepasst, die Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit stellen. Einige Techniken mussten weiterentwickelt werden, um sie auch fernbedient einsetzen zu können.

Die jeweils zu verwendenden Techniken wählt der Betreiber der Anlage. Ein Kriterium für diese Wahl ist zum Beispiel die Kenntnis über Art und Höhe der Radioaktivität des jeweiligen Anlagenteils oder Raumes. Bei seiner Wahl stützt sich der Betreiber auf die kontinuierlich ermittelten Werte von Kontamination und Aktivierung der Anlagenteile oder Räume, die er im Rahmen der radiologischen Charakterisierung durch Beprobungen und Messungen erhalten hat.

Kriterien zur Auswahl der Techniken

  • Strahlenschutzaspekte, vor allem Reduzierung der Strahlenbelastung des Personals
  • technische Eignung, Geschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens
  • Minimierung von Sekundärabfall
  • Freigabe von Reststoffen und Anlagenteilen, Verringerung des Volumens der radioaktiven Abfälle
  • räumliche Randbedingungen

Die Auswahl der Techniken und deren Einsatz werden von der Behörde und ihren Sachverständigen überwacht.