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Rechtsverordnungen

Zur weiteren Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen enthält das Atomgesetz Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Diese Rechtsverordnungen werden von dem zuständigen Bundesministerium erlassen, bedürfen aber der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, in dem die Regierungen der Länder vertreten sind.

Die nachfolgende Tabelle listet die Rechtsverordnungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes auf.

Abkürzung

Kurzbeschreibung zum Regelungsgehalt

StrlSchV Strahlenschutzverordnung (PDF extern, 5 KB)
Konkretisierende Vorgaben zum Strahlenschutzgesetz,
insbesondere zum beruflichen und medizinischen
Strahlenschutz sowie zum Schutz der Bevölkerung
AtVfV Atomrechtliche Verfahrensverordnung (externer Link)
Antragsunterlagen (einmaliger
Sicherheitsbericht), Öffentlichkeitsbeteiligung,
Sicherheitsspezifikationen (Grenzwerte
und Bedingungen des sicheren Betriebs), 
Verfahren und Kriterien für wesentliche 
Änderungen (Öffentlichkeitsbeteiligung)
AtSMV Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten-
und Meldeverordnung (externer Link)

Stellung, Aufgaben, Verantwortlichkeiten des
atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten, 
Meldung von besonderen Vorkommnissen
in Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren (über 50 kW thermische Leistung), Anlagen der Kernbrennstoffversorgung und Zwischenlagern für Kernbrennstoffe
AtZüV Atomrechtliche
Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (externer Link)

Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen
zum Schutz gegen Entwendung oder
erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe 
AtDeckV Atomrechtliche
Deckungsvorsorge-Verordnung (externer Link)

Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz
AtKostV Kostenverordnung zum Atomgesetz (externer Link)
Gebühren und Kosten in atomrechtlichen
Verfahren
KIV Kaliumiodid-Verordnung (externer Link)
Bereitstellung und Verteilung von 
kaliumjodidhaltigen Arzneimitteln zur
Iodblockade der Schilddrüse bei
radiologischen Ereignissen
AtAV Atomrechtliche
Abfallverbringungsverordnung (externer Link)

Verbringung radioaktiver Abfälle in das 
oder aus dem Bundesgebiet 
EndlagerVIV Endlagervorausleistungsverordnung (externer Link)
Finanzielle Vorausleistungen für die
Einrichtung von Anlagen des Bundes
zur Sicherstellung und zur Endlagerung
radioaktiver Abfälle 
NDWV Notfall-Dosiswerte-Verordnung (PDF extern, 49,7 KB)
Festlegung von Dosiswerten als Kriterien
für die Angemessenheit der wichtigsten
frühen Maßnahmen bei einem radiologischen Notfall

Tabelle: Rechtsverordnungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen im Bereich nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Regelungen zur technischen Anlagensicherheit oder für den sicheren Betrieb, Anforderungen an Ausbildung und Fachkunde oder zu verschiedenen Schutzmaßnahmen sind bisher in Deutschland nicht durch Rechtsverordnung getroffen, sondern Gegenstand des untergesetzlichen Regelwerks.