Rechtsverordnungen
Zur weiteren Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen enthält das Atomgesetz Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Diese Rechtsverordnungen werden von dem zuständigen Bundesministerium erlassen, bedürfen aber der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, in dem die Regierungen der Länder vertreten sind.
Die nachfolgende Tabelle listet die Rechtsverordnungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes auf.
Abkürzung | Kurzbeschreibung zum Regelungsgehalt |
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StrlSchV | Strahlenschutzverordnung (PDF extern, 5 KB) Konkretisierende Vorgaben zum Strahlenschutzgesetz, insbesondere zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz sowie zum Schutz der Bevölkerung |
AtVfV | Atomrechtliche Verfahrensverordnung (externer Link) Antragsunterlagen (einmaliger Sicherheitsbericht), Öffentlichkeitsbeteiligung, Sicherheitsspezifikationen (Grenzwerte und Bedingungen des sicheren Betriebs), Verfahren und Kriterien für wesentliche Änderungen (Öffentlichkeitsbeteiligung) |
AtSMV | Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (externer Link) Stellung, Aufgaben, Verantwortlichkeiten des atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten, Meldung von besonderen Vorkommnissen in Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren (über 50 kW thermische Leistung), Anlagen der Kernbrennstoffversorgung und Zwischenlagern für Kernbrennstoffe |
AtZüV | Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (externer Link) Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe |
AtDeckV | Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (externer Link) Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz |
AtKostV | Kostenverordnung zum Atomgesetz (externer Link) Gebühren und Kosten in atomrechtlichen Verfahren |
KIV | Kaliumiodid-Verordnung (externer Link) Bereitstellung und Verteilung von kaliumjodidhaltigen Arzneimitteln zur Iodblockade der Schilddrüse bei radiologischen Ereignissen |
AtAV | Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (externer Link) Verbringung radioaktiver Abfälle in das oder aus dem Bundesgebiet |
EndlagerVIV | Endlagervorausleistungsverordnung (externer Link) Finanzielle Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle |
NDWV | Notfall-Dosiswerte-Verordnung (PDF extern, 49,7 KB) Festlegung von Dosiswerten als Kriterien für die Angemessenheit der wichtigsten frühen Maßnahmen bei einem radiologischen Notfall |
Tabelle: Rechtsverordnungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen im Bereich nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Regelungen zur technischen Anlagensicherheit oder für den sicheren Betrieb, Anforderungen an Ausbildung und Fachkunde oder zu verschiedenen Schutzmaßnahmen sind bisher in Deutschland nicht durch Rechtsverordnung getroffen, sondern Gegenstand des untergesetzlichen Regelwerks.