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Alarmierungskriterien

Die Kriterien für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörde durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen (Alarmierungskriterien) wurden als Vorgaben für die Betreiber von kerntechnischen Einrichtungen erarbeitet, um eine frühzeitige Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden sicherzustellen. Diese Kriterien sind als allgemeine Kriterien sowie als Emissionskriterien, technische Anlagenkriterien und Immissionskriterien formuliert. Bei den Immissionskriterien und der Ableitung der Emissionskriterien hat man sich an den Eingreifrichtwerten für Katastrophenschutzmaßnahmen orientiert.