Europäisches Recht
Auf europäischer Ebene ergeben sich die atomrechtlichen Verpflichtungen der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Von besonderer Bedeutung sind die Richtlinien 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (geändert durch die Richtlinie 2014/87/Euratom) und die Richtlinie 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Im Strahlenschutz wurden mit der Richtlinie 2013/59/Euratom europäische Vorgaben getroffen, die den Strahlenschutz am Arbeitsplatz und für die Bevölkerung sowie den medizinischen Strahlenschutz weiter verbessern sollen.