Ein Informationsportal von Bund und Ländern

Gesetze/Verordnungen

Die Gefahrenabwehr durch den Katastrophenschutz ist nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) Aufgabe der Länder. Diese haben eigene Katastrophenschutzgesetze erlassen. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Länder bestehen Unterschiede zwischen gesetzlichen Regelungen. Unter anderem resultieren aus den Katastrophenschutzgesetzen und der Verwaltungsstruktur der Länder unterschiedliche Zuständigkeiten im Falle einer Katastrophe.