Ein Informationsportal von Bund und Ländern

Atomgesetz

Die Zweckbestimmung des Atomgesetzes (AtG) ist unter anderem, Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie oder ionisierenden Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen. Weiterhin ist die Erfüllung internationaler Verpflichtungen auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten.