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7. Überprüfungskonferenz

Wichtigste Themen

Die siebte Überprüfungskonferenz beschäftigte sich weiterhin mit den Folgeentwicklungen bei den Vertragsstaaten nach dem Reaktorunfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi. Insbesondere standen die Harmonisierung bei nuklearen Sicherheitsverbesserungen sowie die Harmonisierung des Notfallschutzes, insbesondere länderübergreifend, im Vordergrund. Vertieft diskutiert wurde ebenso, wie Unabhängigkeit, Sicherheitskultur, Transparenz und Offenheit der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden verbessert werden können. Darüber hinaus wurde mit maßgeblicher deutscher Unterstützung erstmalig über die Erfüllung der Wiener Deklaration über Nukleare Sicherheit („Vienna Declaration on Nuclear Safety-VD NS“) als Schwerpunktthema berichtet. Die VD NS wurde im Rahmen einer „Diplomatischen Konferenz“ am 09. Februar 2015 von den Vertragsstaaten beschlossen. Sie enthält sicherheitstechnische Prinzipien zur Unterstützung der Staaten bei der Umsetzung der CNS Ziele zur Verhinderung von Unfällen mit radiologischen Folgen und Milderung dieser Folgen, falls sie eintreten.

Wesentliche Ergebnisse

Als Antwort zu den bestehenden Herausforderungen, die sich vor dem Hintergrund des Reaktorunfalls im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi den Vertragsstaaten stellen, wurde festgestellt, dass diese vermehrt den Rahmen der internationalen Zusammenarbeit sowie die bestehende Überprüfungsdienste nutzen. Dies trägt nach Ansicht der Vertragsstaaten wesentlich dazu bei, eine bessere Harmonisierung zu erreichen.
In den Diskussionen zur VD NS zeigte sich, dass das Verständnis der Prinzipien der VD NS in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich ist und zum Teil als unklar angesehen wird. Auch vor diesem Hintergrund sind die Regeln des Überprüfungsprozesses im Sinne einer verbesserten Berichterstattung überarbeitet worden. Ein besonders wichtiges Ergebnis dabei ist die Bekräftigung der Vertragsstaaten, dass sich die Grundsätze der VD NS weiterhin in den nationalen Verfahren und insbesondere in den zukünftigen nationalen Berichten über die Umsetzung der CNS widerspiegeln müssen. Dies stellt aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine deutliche Verbesserung der Prozesse des Übereinkommens dar. Insbesondere haben die Vertragsstaaten sich darauf geeinigt, an der Erstellung eines IAEO Dokuments mitzuwirken, welches zum besseren Verständnis der VD NS beiträgt. 

Konferenzdaten

Datum27. März - 07. April 2017
OrtWien, Österreich
Anzahl der teilnehmenden Vertragsparteien77
DokumenteBericht der Bundesregierung (PDF extern, 4 MB)
Schlussbericht (PDF extern, 762 KB, auf Englisch)