Der Europäische Stresstest in Deutschland
Unmittelbar nach den Reaktorunfällen in Fukushima wurden in Deutschland Maßnahmen zur Überprüfung der Sicherheit deutscher Kernkraftwerke eingeleitet. Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hat in ihrer Sicherheitsüberprüfung unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima die Robustheit der deutschen Kernkraftwerke gegenüber auslegungsüberschreitenden Einwirkungen bewertet. Die Ergebnisse sind in der Stellungnahme RSK 437 vom 16. Mai 2011 veröffentlicht.
Zusätzlich zu der Sicherheitsüberprüfung durch die RSK hat sich Deutschland an dem EU-Stresstest beteiligt und am 31. Dezember 2011 seinen Abschlussbericht der Europäischen Kommission übermittelt. Der Bericht zeigt auf, dass für die drei zentralen Sachthemen (Externe Ereignisse, Strom- und Kühlwasserausfall, Notfallmaßnahmen) bereits bei der Errichtung der Anlagen konservative und robuste Designanforderungen verwirklicht wurden. Schon die RSK hatte festgestellt, dass die deutschen Anlagen für konkrete ausgewählte Aspekte zum Teil hohe Robustheitsgrade aufweisen.