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6. Überprüfungskonferenz

Wichtigste Themen

Die deutsche Präsentation am 24. Mai 2018 erfolgte auf Grundlage des nationalen Berichts vom August 2017 (Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die sechste Überprüfungskonferenz im Mai 2018) unter Einbeziehung wesentlicher Entwicklungen seit dessen Abgabe, der Fragen der anderen Vertragsparteien und auf Grund von Fragen aus der Diskussion der vorangegangenen Überprüfungskonferenz; wesentliche Punkte der Präsentation waren:

  • Die Revision des Standortauswahlgesetzes, das Standortauswahlverfahren und die regionale und landesweite Öffentlichkeitsbeteiligung; die Endlagerprojekte Schacht Konrad, Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) und die Schachtanlage Asse II,
  • die Neuorganisation im Bereich der Endlagerung und die Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung sowie der öffentlich-rechtliche Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung,
  • die Gewährleistung der Sicherheit bei der Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen
  • und die Wechselwirkungen der einzelnen Schritte der Behandlung radioaktiver Abfälle und die Produktkontrolle.

Wesentliche Ergebnisse

Die Überprüfungskonferenz hat gezeigt, dass die Vertragsparteien weiter an der Verbesserung der Sicherheit bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle arbeiten. Einige Vertragsstaaten haben insbesondere von guten Fortschritten und Erfolgen bei ihren nationalen Entsorgungsprogrammen seit der fünften Überprüfungskonferenz berichtet. Zusätzlich wurden einige Bereiche identifiziert, in denen bemerkenswerte Entwicklungen stattgefunden haben. Hierzu zählen v.a. die Realisierung von Endlagerprojekten in manchen Ländern, Anstrengungen im Hinblick auf Offenheit, Transparenz und Bürgerbeteiligungen, die Sicherheit von Anlagen und Einrichtungen zur Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen im Lichte der Ereignisse von Fukushima sowie Neuregelungen mit Bezug zu den Themen Stilllegung und Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

Im Rahmen der sechsten Überprüfungskonferenz wurden erneut Fortschritte in vielen Bereichen der Sicherheit abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle identifiziert. Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit werden viele Vertragsstaaten aber auch häufig mit Herausforderung konfrontiert. Das Gemeinsame Übereinkommen schafft für derartige Herausforderungen ein zunehmendes Bewusstsein und bietet eine Bühne für den Wissens- und Erfahrungsaustausch für deren Überwindung.

Seit der letzten Überprüfungskonferenz hat sich die Anzahl der Vertragsstaaten von 69 auf 78 erhöht. Zusätzlich zeigt sich ein positiver Trend in der Beteiligung am Überprüfungsprozess. Allerdings wurde erneut zum Ausdruck gebracht, dass nicht alle Länder, die mit radioaktiven Abfällen umgehen, Vertragsstaaten der Konvention sind. Im Lichte dieser Feststellungen hat der Präsident der sechsten Überprüfungskonferenz die Vertragsstaaten ersucht, gemeinsam Anstrengungen zu unternehmen, um Mitgliedsstaaten der IAEO, die noch nicht Vertragsstaaten sind, zu einem Beitritt zum Gemeinsamen Übereinkommen zu ermutigen.

Die Vertragsstaaten bekräftigten die Bedeutung des Gemeinsamen Übereinkommens und seines Überprüfungsprozesses und begrüßen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung einer vollständigen und aktiven Teilnahme aller Vertragsstaaten.

Weitere Informationen

Im Rahmen der sechsten Überprüfungskonferenz wurden mehrere übergreifende Sachverhalte thematisiert, von denen die meisten Vertragsstaaten betroffen sind, und die in den nationalen Berichten für die siebte Überprüfungskonferenz vertieft erörtert werden sollen:

  • Umsetzung nationaler Strategien für die Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle
  • Auswirkungen der längerfristigen Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente auf die Sicherheit
  • Verknüpfung der längerfristigen Behandlung ausgedienter Strahlenquellen mit deren Entsorgung
  • Sanierung von Altlastenstandorten und –Anlagen.

Ausblick

Die siebte Überprüfungskonferenz ist für den Zeitraum vom 24. Mai bis 04. Juni 2021 vorgesehen. Die Organisationskonferenz wird zusammen mit einer außerordentlichen Sitzung im Mai 2020 stattfinden. Die nationalen Berichte, die auch die in der sechsten Überprüfungskonferenz offen gebliebenen Punkte aus den Rapporteursberichten behandeln sollen, müssen bis zum 27. Oktober 2020 vorgelegt werden.

Konferenzdaten

Datum
21. Mai bis 1. Juni 2018
Ort
Wien, Österreich
Anzahl der teilnehmenden Vertragsparteien
69
Neue Vertragsparteien
Botsuana, Kuba, Jordanien, Kirgisistan, Mexiko, Peru, Serbien und Usbekistan
Dokumente
Bericht der Bundesregierung (PDF extern, 12,4 MB)
Offizieller Schlussbericht (PDF extern, 166 KB, auf Englisch)
Bericht des BMU über die Konferenz (PDF extern, 86 KB)