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Gremien auf europäischer Ebene

EURATOM

Auf europäischer Ebene ergeben sich die atomrechtlichen Verpflichtungen der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Von besonderer Bedeutung sind die Richtlinien 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (geändert durch die Richtlinie 2014/87/Euratom) und die Richtlinie 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Im Strahlenschutz wurden mit der Richtlinie 2013/59/Euratom europäische Vorgaben getroffen, die den Strahlenschutz am Arbeitsplatz und für die Bevölkerung sowie den medizinischen Strahlenschutz weiter verbessern sollen.

ENSREG

Bei der Erarbeitung der beiden zuerst genannten Richtlinien hat unter anderem die European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) mitgewirkt. Mitglieder der im Jahr 2007 durch Beschluss der Europäischen Kommission eingesetzten Gruppe sind hochrangige Vertreter der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden aller 28 EU-Mitgliedstaaten und der Kommission. Die Aufgabe der ENSREG besteht darin, die Kommission zu beraten sowie die Koordinierung und Kooperation zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu erleichtern.

WENRA

Ein weiteres europäisches Gremium ist die Western European Nuclear Regulators Association (WENRA). Diese ist im Gegensatz zu ENSREG kein Beratungsgremium der EU beziehungsweise von Euratom. WENRA wurde 1999 als Netzwerk westeuropäischer Regulierungsbehörden insbesondere auch vor dem Hintergrund der Heranführung der mittel- und osteuropäischen Staaten an die EU gegründet. Eine Hauptaufgabe von WENRA ist die Harmonisierung der Sicherheitsstandards in den Bereichen Reaktorsicherheit sowie Stilllegung und Entsorgung. In WENRA sind die Regulierungsbehörden aus 16 aktuell oder vormals kernenergiebetreibenden EU-Mitgliedstaaten sowie aus der Schweiz und der Ukraine vertreten. 

HERCA

2007 haben die Leiter der Europäischen Strahlenschutzbehörden Heads of European Radiological Competent Authorities (HERCA) gegründet, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Strahlenschutzes durch den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen zu verbessern. Das Gremium erarbeitet einheitliche Sichtweisen und Regelungsansätze, die dann gegebenenfalls in nationales Recht umgesetzt werden können.

ENSRA

Auch im Bereich der nuklearen Sicherung arbeiten EU-Mitgliedstaaten zusammen. Unter nuklearer Sicherung wird für alle kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten sowie für Kernbrennstofftransporte der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) verstanden. Als solche werden derzeit insbesondere terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen.
Für den vertraulichen Informationsaustausch in diesem sensiblen Bereich wurde mit der European Nuclear Security Regulators Association (ENSRA) im Jahr 2004 eine europäische Plattform gegründet. Mitglieder der ENSRA sind Behörden und assoziierte öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Zuständigkeiten für Fragen der nuklearen Sicherung in europäischen Staaten mit zivilen Nuklearprogrammen.