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Rechtsgrundlagen

Die ständige Verbesserung der nuklearen Sicherheit ist eine globale Herausforderung. Deshalb ist eine internationale Zusammenarbeit sowohl in Europa als auch weltweit von großer Bedeutung. In den letzten Jahrzehnten hat die Staatengemeinschaft ein Netz vertraglicher Regelungen geschaffen, die für die verschiedenen Bereiche der nuklearen Sicherheit maßgeblich sind. Deutschland ist Vertragspartei der einschlägigen Übereinkommen und trägt damit für eine erfolgreiche internationale Zusammenarbeit im Sinne der nuklearen Sicherheit bei.