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5. Überprüfungskonferenz

Wichtigste Themen

Die deutsche Präsentation am 15. Mai 2015 fußte auf dem nationalen Bericht vom August 2014 (Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die fünfte Überprüfungskonferenz im Mai 2015) unter Einbeziehung wesentlicher Entwicklungen seit dessen Abgabe, auf den Fragen der anderen Vertragsparteien und auf Fragen aus der Diskussion der vorangegangenen Überprüfungskonferenz; wesentliche Punkte der Präsentation waren:

  • Das Standortauswahlgesetz, die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und die Errichtung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE; vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE) sowie der Stand der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms gemäß der Richtlinie des Rates 2011/70/EURATOM über einen Gemeinschafts-rahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle,
  • der Stand der Errichtung des Endlagers Konrad, der Stand des Planfeststellungsverfahrens zum Verschluss des Endlagers Morsleben und der Stand der Arbeiten zur Vorbereitung der Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II,
  • Methoden zur Abfallbehandlung in im Rückbau befindlichen Kernkraftwerken,
  • der Stresstest der Anlagen der nuklearen Entsorgung.

Wesentliche Ergebnisse

Übereinstimmend stellten die Vertragsparteien fest, dass seit der vierten Überprüfungskonferenz Fortschritte erreicht wurden.

Im Rahmen der fünften Überprüfungskonferenz wurden erneut Fortschritte und verbleibende Herausforderungen hervorgehoben. Die Vertragsparteien stimmten nach Auswertung der vorgelegten Berichte und vorgetragenen Präsentationen darin überein, dass die Vertragsstaaten darauf hinarbeiten, das Sicherheitsniveau beim Umgang mit radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen weiter zu erhöhen. Als Beispiele hierfür wurden u.a. der Transfer von bestrahlten Brennelementen aus den Reaktorgebäuden in Zwischenlager oder die Teilnahme an IRRS-Missionen (Integrated Regulatory Review Service – eine Überprüfung durch ein internationales Expertenteam unter der Federführung der IAEO ), um die Wahrnehmung der Aufgaben der nuklearen Sicherheitsbehörden an internationalen Sicherheitsstandards spiegeln zu können, angeführt.

Allerdings wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass noch nicht alle Vertragsstaaten der Konvention die sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen vollständig umsetzen und dass nicht alle Länder, die mit radioaktiven Abfällen umgehen, Vertragsstaaten der Konvention sind. Im Lichte dieser Feststellungen haben die Vertragsstaaten den Präsidenten der fünften Überprüfungskonferenz ersucht, Maßnahmen einzuleiten, die Staaten zum Beitritt zur Konvention und zur aktiven Teilnahme daran zu ermutigen und weitere mögliche Schritte in dieser Hinsicht zu erkunden.

Weitere Informationen

Unter den anwesenden Vertragsparteien bestand auch Übereinstimmung, dass generell in den jeweiligen nationalen Berichten für die sechste Überprüfungskonferenz insbesondere

  • zu Personalbestand, Personalentwicklung sowie zu weiteren Themen aus dem Personalbereich  und zur Zuverlässigkeit der Mittelausstattung,
  • zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung der Beteiligung und des Dialogs mit der Öffentlichkeit beim Umgang mit radioaktiven Abfällen,
  • zur frühzeitigen Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen und nachhaltigen Strategie zum Umgang mit radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen sowie
  • zum Umgang mit ausgedienten umschlossenen Strahlenquellen vertieftere Darstellungen erfolgen sollen.

Konferenzdaten

Datum
 11. - 22. Mai 2015
Ort
Wien, Österreich
Anzahl der teilnehmenden Vertragsparteien
61
Neue Vertragsparteien
Armenien, Bosnien und Herzegovina, Chile, Malta, Oman, Saudi Arabien und Vietnam
Dokumente
Bericht der Bundesregierung (PDF extern, 12,4 MB)
Offizieller Schlussbericht (PDF extern, 282 KB, auf Englisch)