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Deutsch-Belgische Nuklearkommission (DBNK)

Das im Dezember 2016 in Kraft getretene Abkommen zwischen der damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Sicherung und Inneres, Aufsichtsminister der Föderalagentur für Nuklearkontrolle des Königreichs Belgien über den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und der Sicherheit der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen (Deutsch-Belgisches Nuklearabkommen (externer Link)) regelt die Einrichtung einer Deutsch-Belgischen Nuklearkommission. Die Kommission tagte erstmals 2017.

DBNK  
Gründungsjahr 2017
Teilnehmende Behörden
  • Deutschland: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Delegationsleitung); zuständige Ministerien von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
  • Belgien: Föderalagentur für Nuklearkontrolle (AFCN/FANC)

Tagungen

Jährlich unter wechselndem Vorsitz.

Aufgaben

Die DBNK dient dem Austausch von Informationen und der bilateralen Zusammenarbeit. Behandelt werden die Themenbereiche nukleare Sicherheit, Strahlenschutz und Sicherheit der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen.

Arbeitsgruppen

Derzeit keine.