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Europäische und internationale Berichtspflichten

Die internationalen Rechtsgrundlagen sehen teilweise Berichtspflichten vor, denen in regelmäßigen Abständen nachzukommen ist.

Die EU-Mitgliedstaaten sind zudem gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag verpflichtet, der Europäischen Kommission über jeden Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aller Art die allgemeinen Angaben zu übermitteln, auf Grund deren festgestellt werden kann, ob die Durchführung dieses Plans eine radioaktive Verseuchung des Wassers, des Bodens oder des Luftraumes eines anderen EU-Mitgliedstaates verursachen kann. Die Europäische Kommission gibt auf Grundlage der "Allgemeinen Angaben" eine Stellungnahme ab. Die Stellungnahmen der Europäischen Kommission werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Topical Peer Review (TPR)

Gemäß Artikel 8e Absatz 2 und 3 der Richtlinie 2014/87/Euratom zur Änderung der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen sind die EU-Mitgliedstaaten ferner verpflichtet, alle sechs Jahre, beginnend mit 2017, themenbezogene Peer Reviews durchzuführen.

Der Ablauf für die anstehenden themenbezogenen Peer Reviews (Topical Peer Reviews, TPR) wurde weitgehend an das Verfahren angelehnt, welches zur Durchführung der Stresstests nach dem Unfall in Fukushima verwendet wurde, wobei der Schwerpunkt der TPR jeweils auf spezifischen Aspekten der nuklearen Sicherheit liegt.

Die TPRs sind in mehreren Schritten durchzuführen und die relevanten Ergebnisse jeweils zu veröffentlichen und zwar wie folgt:

  • Die EU-Mitgliedstaaten führen eine nationale Selbstbewertung für die in ihrem Land vorhandenen, ausgehend von dem Thema zu betrachtenden Anlagen durch und erstellen dazu einen nationalen Bericht.
  • Die anderen MS und die KOM, als Beobachter, führen ein Peer Review der nationalen Selbstbewertungen durch.
  • Es werden, wenn nötig, Folgemaßnahmen vereinbart.

Integrated Regulatory Review Service (IRRS)

Was ist eine IRRS-Mission?

IRRS steht für Integrated Regulatory Review Service und ist ein Service der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) für ihre Mitgliedstaaten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der nuklearen Sicherheit weltweit.

Kernelemente einer IRRS-Mission sind die Selbstbewertung des nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen durch den Mitgliedstaat im Vorfeld der Mission sowie die anschließende Prüfung durch internationale Experten während der Mission.

Der gesamte Prozess einer IRRS-Mission stellt sich wie folgt dar:

In einem ersten Schritt ist die oben genannte Selbstbewertung auf Basis des IAEO Regelwerks – dies sind die IAEO Safety Standards – durchzuführen (siehe nachfolgende Abbildung). Anschließend sind die Antworten zu evaluieren und ein Nationaler Aktionsplan zur Verbesserung der nationalen Aufsicht zu entwickeln. Das Self-Assessment, der Nationale Aktionsplan sowie Hintergrundmaterial (Gesetze, Verordnungen, kerntechnische Regeln et cetera) sind als sogenannte Advance Reference Material (ARM) zusammenzustellen und dem internationalen Expertenteam vor der Mission zuzuleiten. Die internationalen Experten sind selber Mitarbeiter von atomrechtlichen Behörden in anderen Staaten, die mit Aufgabenstellung und -wahrnehmung vertraut sind.

Die Mission selbst dauert zwei Wochen. Während der Mission führen die Experten Interviews mit Vertretern der Aufsichtsbehörden, der Gutachterorganisationen und der Betreiber. Auch werden die aufsichtlichen Tätigkeiten in einzelnen kerntechnischen Anlagen vor Ort nachvollzogen.

Als Ergebnis der IRRS-Mission wird durch das Expertenteam der IAEO ein Bericht erstellt. Er enthält Empfehlungen (Recommendations) und Hinweise (Suggestions), in welchen Bereichen aus Sicht des internationalen Expertenteams Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, aber auch in welchen Bereichen die nationalen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden oberhalb des internationalen Vergleichsmaßstabes liegen (good practice).

Im Rahmen einer Folgemission bewertet und überprüft ein Expertenteam die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise. Sie findet in einem zeitlichen Abstand von zwei bis vier Jahren nach der Mission statt und wird wieder von einem internationalen Expertenteam durchgeführt. Üblicherweise haben die meisten Experten bereits an der ursprünglichen Mission teilgenommen.

Deutschland hat in 2008 bereits eine IRRS-Mission sowie in 2011 eine Follow-up Mission durchgeführt.

IRRS-Mission 2019

Vom 31. März bis zum 12. April 2019 findet in Deutschland erneut eine IRRS-Mission statt. Sie erfolgt in Erfüllung der EU-rechtlichen Verpflichtung gemäß der Richtlinie 2009/71/Euratom in der Fassung der Richtlinie 2014/87/Euratom, wonach die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, mindestens alle zehn Jahre eine Selbstbewertung des nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens u. a. für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen durchzuführen und zu einer anschließenden Prüfung durch internationale Experten einzuladen.

Eine gleichlautende Verpflichtung enthält die EU-Richtlinie 2009/70/Euratom für den Bereich der nuklearen Entsorgung abgebrannter Brennelemente sowie radioaktiver Abfälle. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung wird mit Hilfe des IAEO Radioactive Waste Management Integrated Review Service (ARTEMIS) Ende September 2019 eine Überprüfungsmission durchgeführt werden. Um Synergieeffekte zu erzielen wurde der Umfang der IRRS-Mission um den Bereich der nuklearen Entsorgung erweitert. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der IRRS-Mission mit Bezug zur Entsorgung auch für die ARTEMIS-Mission zu nutzen und dort hauptsächlich auf die Überprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms abzustellen.

Beteiligt an der IRRS-Mission sind auch atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Das sind neben dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Innerhalb der Bundesländer haben Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eine federführende Rolle zur Koordinierung der Aufgaben im Bereich Genehmigung, Aufsicht, Inspektion und Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen übernommen.

Vorbereitung der IRRS-Mission 2019

Wie bereits einleitend erläutert, steht zu Beginn des gesamten Prozesses einer IRRS-Mission die nationale Selbstbewertung des Aufsichtssystems, das sog. Self-Assessment. Das Self-Assessment wurde anhand eines Fragenkataloges von über 670 Fragen durchgeführt. Dabei wurde in einem ersten Schritt ein Abgleich der Anforderungen der IAEO Safety Standards mit der deutschen Genehmigungs- und Aufsichtspraxis durchgeführt (Regelwerksabgleich) und in einem weiteren Schritt wurden die Fragen beantwortet. Der Umfang des Fragenkataloges erforderte eine Aufteilung der Arbeiten auf alle beteiligten Behörden und damit eine Koordinierung und Abstimmung der Antworten. Die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Self-Assessment haben sich über einen Zeitraum von etwa 17 Monaten erstreckt.

Alle im Ergebnis des Self-Assessments festgestellten offenen einschließlich der zu ergreifenden Maßnahmen wurden im Nationalen Aktionsplan festgehalten. Die entwickelten Aktionen umfassen unter anderem die Bereiche "Personalmanagement und Kompetenzerhalt", "Stärkere internationale Beteiligung", "Fortentwicklung des kerntechnischen Regelwerks".

Das Self-Assessment (Beantwortung des Fragenkataloges sowie Zusammenfassungen), der Nationale Aktionsplan, eine Zusammenstellung der relevanten Gesetze und Regelungen sowie Unterlagen zur Organisation und Arbeitsweise der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden wurden als Advance Reference Material (ARM) zusammengestellt und der IAEO zum 31. Januar 2019 übermittelt.

Preparatory Meeting für die IRRS-Mission 2019

Vertreter und Vertreterinnen des deutschen IRRS Teams, der IAEO, der Teamleiter sowie die stellvertretende Teamleiterin der Mission haben sich am 25. und 26. September 2018 in Bonn zu einer Vorbereitungssitzung („Preparatory Meeting“) getroffen. Das Treffen diente einem ersten Kennenlernen und der Erörterung von Umfang und Schwerpunkten der Mission, Zeitplan, vor Ort zu besichtigenden Anlagen sowie weiteren organisatorischen und administrativen Aspekten.

IRRS-Mission vom 31. März bis 12. April 2019

Vom 31. März bis 12. April 2019 fand die IRRS-Mission in Bonn statt. Die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein standen einem Expertenteam, bestehend aus hochrangigen Vertretern internationaler Aufsichtsbehörden sowie der IAEO Rede und Antwort. Geprüft wurde, inwieweit das deutsche Regelwerk sowie die Aufsichtspraxis den Vorgaben des internationalen Regelwerks entsprechen.

Während der Mission führten die internationalen Experten zahlreiche Interviews mit Vertretern der beteiligten Behörden. Zusätzlich fand ein Interview mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze sowie Herrn Ministerialdirektor Helmfried Meinel vom Ministerium für Umwelt, Klima, Energiewirtschaft Baden-Württemberg statt. Einen vertieften Einblick in die deutsche Inspektionspraxis konnten die internationalen Expertinnen und Experten vor Ort im Rahmen der Begleitung einer Inspektion im Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim (GKN) erlangen.

Die Ergebnisse der zweiwöchigen Mission wurden in einem Bericht festgehalten, der Deutschland Mitte Juli 2019 von der IAEO überreicht wurde.

Das internationale Expertenteam bestätigt, dass die deutsche Atomaufsicht die international geltenden Standards des IAEO Regelwerks erfüllt. Die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wurden als ausgereift und kompetent bewertet und die effektive Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Gruppen hervorgehoben. Im Bericht wurden Bereiche mit Vorbildcharakter, wie auch Bereiche mit ausgezeichneter Umsetzung der internationalen Standards benannt. Das Expertenteam hat aber auch Verbesserungspotenziale identifiziert, festgehalten in sechs Empfehlungen und 25 Hinweisen. Die Empfehlungen und Hinweise waren größtenteils bereits in dem im Vorfeld der IRRS-Mission selbst aufgestellten Nationalen Aktionsplan enthalten. Es handelt sich dabei um folgende Schwerpunktthemen: Kompetenzerhalt im Bereich der nuklearen Sicherheit auch über den Ausstieg hinaus, Weiterentwicklung des Regelwerks für die Bereiche Forschungsreaktoren, Stilllegung und Entsorgung, Verbesserung der Managementsysteme durch regelmäßige Bewertungen und unabhängige Überprüfungen.

Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zu den Empfehlungen und Hinweisen wird Aufgabe der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in den kommenden Jahren und gleichzeitig Vorbereitung auf die Follow-up Mission sein.