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Europäische und internationale Berichtspflichten sowie Peer Reviews

Die internationalen Rechtsgrundlagen sehen teilweise Berichtspflichten sowie Verpflichtungen zur Durchführung von Peer Reviews vor, denen in regelmäßigen Abständen nachzukommen ist.

Die EU-Mitgliedstaaten sind zudem gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag verpflichtet, der Europäischen Kommission über jeden Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aller Art die allgemeinen Angaben zu übermitteln, auf Grund deren festgestellt werden kann, ob die Durchführung dieses Plans eine radioaktive Verseuchung des Wassers, des Bodens oder des Luftraumes eines anderen EU-Mitgliedstaates verursachen kann. Die Europäische Kommission gibt auf Grundlage der "Allgemeinen Angaben" eine Stellungnahme ab. Die Stellungnahmen der Europäischen Kommission werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Topical Peer Review (TPR)

Gemäß Artikel 8e Absatz 2 und 3 der Richtlinie 2014/87/Euratom zur Änderung der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen sind die EU-Mitgliedstaaten ferner verpflichtet, alle sechs Jahre, beginnend mit 2017, themenbezogene Peer Reviews durchzuführen.

Der Ablauf für die anstehenden themenbezogenen Peer Reviews (Topical Peer Reviews, TPR) wurde weitgehend an das Verfahren angelehnt, welches zur Durchführung der Stresstests nach dem Unfall in Fukushima verwendet wurde, wobei der Schwerpunkt der TPR jeweils auf spezifischen Aspekten der nuklearen Sicherheit liegt.

Die TPRs sind in mehreren Schritten durchzuführen und die relevanten Ergebnisse jeweils zu veröffentlichen und zwar wie folgt:

  • Die EU-Mitgliedstaaten führen eine nationale Selbstbewertung für die in ihrem Land vorhandenen, ausgehend von dem Thema zu betrachtenden Anlagen durch und erstellen dazu einen nationalen Bericht.
  • Die anderen MS und die KOM, als Beobachter, führen ein Peer Review der nationalen Selbstbewertungen durch.
  • Es werden, wenn nötig, Folgemaßnahmen vereinbart.

Integrated Regulatory Review Service (IRRS)

Was ist eine IRRS-Mission?

IRRS steht für Integrated Regulatory Review Service und ist ein Service der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) für ihre Mitgliedstaaten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der nuklearen Sicherheit weltweit. Kernelemente einer IRRS-Mission sind die Selbstbewertung des nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen durch den Mitgliedstaat im Vorfeld der Mission sowie die anschließende Prüfung durch ein internationales Expertenteam im Sinne eines Peer Reviews während der Mission.

Die EU‑Mitgliedstaaten haben sich gemäß der Richtlinie 2009/71/Euratom in der Fassung der Richtlinie 2014/87/Euratom dazu verpflichtet, mindestens alle zehn Jahre eine Selbstbewertung des nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen durchzuführen und zu einer anschließenden Prüfung durch internationale Expertinnen und Experten einzuladen. Die Leitungen der Atomaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten der EU haben sich darauf geeinigt, den IAEO-Service der IRRS Mission als Instrument zur Umsetzung obiger Verpflichtung zu verwenden.

Der Prozess einer IRRS-Mission

In einem ersten Schritt ist eine nationale Selbstbewertung des Aufsichtssystems (sogenannte "Self-Assessment") auf Basis des IAEO Regelwerks – den IAEO Safety Standards – durchzuführen. Anschließend sind die Antworten zu evaluieren und ein Nationaler Aktionsplan zur Verbesserung der nationalen Aufsicht zu entwickeln. Das Self-Assessment, der Nationale Aktionsplan sowie Hintergrundmaterial (Gesetze, Verordnungen, kerntechnische Regeln und Ähnliches) sind als sogenanntes "Advance Reference Material" (ARM) zusammenzustellen und dem internationalen Expertenteam vor Durchführung der Mission zuzuleiten. Das internationale Expertenteam setzt sich aus Beschäftigten von atomrechtlichen Behörden in anderen Staaten sowie der IAEO zusammen, die mit der Aufgabenstellung und -wahrnehmung entsprechend vertraut sind beziehungsweise von der IAEO als Reviewer geschult wurden.

 

Die Mission selbst dauert zwei Wochen. Während der Mission führt das Expertenteam Interviews mit Beschäftigten der Aufsichtsbehörden, der Gutachterorganisationen und der Betreiber. Auch werden die aufsichtlichen Tätigkeiten in einzelnen kerntechnischen Anlagen vor Ort nachvollzogen. Als Ergebnis der IRRS-Mission wird durch das Expertenteam ein Bericht erstellt. Er enthält Empfehlungen (Recommendations) und Hinweise (Suggestions), in welchen Bereichen aus Sicht des internationalen Expertenteams Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, aber auch in welchen Bereichen die nationalen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden oberhalb des internationalen Vergleichsmaßstabes liegen (good practice).

 

Nach der Hauptmission erfolgt eine Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans in der Art und Weise, dass die Empfehlungen und Hinweise der Hauptmission evaluiert und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen definiert werden. Im Rahmen einer Folgemission, der Follow-up Mission, wird die zwischenzeitliche Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise überprüft und bewertet. Die Follow-up Mission findet in einem zeitlichen Abstand von zwei bis vier Jahren nach der Mission statt. Üblicherweise haben die meisten Mitglieder des Expertenteams bereits an der ursprünglichen Mission teilgenommen.

IRRS Missionen in Deutschland

In Deutschland wurde erstmals in 2008 eine IRRS-Mission sowie in 2011 eine Follow-up Mission auf freiwilliger Basis durchgeführt.

Eine zweite Mission fand 2019 in Erfüllung der EU-rechtlichen Verpflichtung gemäß der Richtlinie 2009/71/Euratom in der Fassung der Richtlinie 2014/87/Euratom statt. Die dazugehörige Follow-up Mission wurde vom 9. bis 16. Oktober 2023 in Bonn durchgeführt. Damit wurde der zweite Zyklus des innerhalb der EU verbindlich alle zehn Jahre durchzuführenden Peer Review-Prozesses abgeschlossen.